Jetzt müssen die Politiker ins Cockpit (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Nach der Eidgenossenschaft, der Swiss und der Flughafen Zürich AG sind nun auch die vier Zürcher Gemeinden mit ihren Klagen gegen die deutschen Anflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich abgeblitzt. Das Urteil aus Mannheim kommt nicht überraschend. Die Verhandlungen wurden von den Richtern mit derart eindeutigen, vorgefassten Meinungen geführt, dass sich der Anwalt der Bundesrepublik kaum zu Wort zu melden brauchte. Ernüchternder als bei den bisherigen Urteilen der EU-Kommission (zur Klage des Bundes) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig (zur Klage von Unique und Swiss) ist lediglich noch, dass die Mannheimer Richter den Gemeinden sogar das Recht zur Klage absprachen. Viel deutlicher kann man das Desinteresse an den Argumenten der Schweizer Seite nicht manifestieren.

Trotzdem - und das ist an sich richtig - wollen die Schweizer Kläger nicht klein beigeben. Bereits haben sie angekündigt, dass sie sich in Leipzig an die nächsthöhere Instanz wenden werden. Nach dem Urteil des BVG vom vergangenen Mai wäre alles andere als eine weitere Schlappe jedoch eine riesige Überraschung. Somit hängen die juristischen Hoffnungen der Schweizer Seite an einem letzten, sehr dünnen Faden: an der vor der EU-Kommission gescheiterten Diskriminierungsklage des Bundes beim Europäischen Gerichtshof. Es soll hier nicht schwarzgemalt werden, aber es ist nur schwer vorstellbar, dass diese letzte Instanz den Steuerknüppel zugunsten der Schweiz herumreissen wird.

Was sich abzeichnet, ist ein klares Scheitern des juristischen Pfades. Gefordert ist jetzt erneut die Politik. Bundespräsident Leuenberger wird beim bevorstehenden Treffen mit Bundeskanzlerin Merkel am WEF in Davos eine erste Gelegenheit haben, seine Anliegen zu konkretisieren. Nötig sind zudem konstruktive Ansätze der Zürcher Regierung zur Verbesserung des Verhältnisses zu den süddeutschen Nachbarn. (NZZ, 25.01.06)