Behörden

Studie zu den finanziellen Auswirkungen der deutschen Luftraumbeschränkungen (Medienmitteilung)

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Die deutsche Durchführungsverordnung zum Luftverkehr über Süddeutschland (DVO) verursacht für den Flughafen Zürich, die Fluggesellschaften und ihre Passagiere sowie die Flugsicherung Gesamtkosten von über 500 Millionen Franken.

Neuer Luftraum für Flughafen Zürich in Vernehmlassung (BAZL)

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Entwurf für die überarbeitete Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich bei den aviatischen Kreisen in die Vernehmlassung gegeben. Die neue Luftraumstruktur soll im Frühjahr 2006 in Kraft treten. Sie enthält gegenüber der jetzigen Struktur lediglich kleinere Anpassungen.

 

Am 14. April 2004 ist der grossflächig umgebaute Luftraum rund um den Flughafen Zürich in Kraft getreten.

Übernahme des Schweizer Fluglärmfonds durch den Bund weiterhin die nahe liegendste Option (UNIQUE)

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Entgegen der gestern und heute erschienen Presseartikel hält Unique (Flughafen Zürich AG) fest, dass die Übernahme des Airport of Zurich Noise Funds, AZNF, durch den Bund und die Schaffung eines Schweizerischen Fluglärmfonds weiterhin die von den Schweizer Flughäfen favorisierte Lösung darstellt.

Mit einem Schweizer Fluglärmfonds könnte die Finanzierung aller Fluglärmentschädigungen an den Schweizer Flughäfen ohne Risiken für die Flughafengesellschaften sichergestellt werden, ohne dass damit der Staatshaushalt belastet wird.

Deutschland plant keine Verschärfung der Anflugregelung für Zürich (UVEK)

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Deutschland plant keine Verschärfung der Anflugregelung für den Flughafen Zürich. Dies hat Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe Bundesrat Moritz Leuenberger am Freitag Morgen telefonisch versichert. Die Gespräche zwischen der Schweiz und Deutschland über die Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich finden wie vereinbart statt. Der deutsche Bundestag hat gestern einen aus dem Jahr 2003 stammenden Antrag gutgeheissen, der die Reduktion der Anflüge über süddeutsches Gebiet verlangt.

Stellungnahme zu Fluglärmentschädigungen in Opfikon (UNIQUE)

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Unique (Flughafen Zürich AG) und der Kanton Zürich haben am 13. Mai 2005 in den Lärmentschädigungsverfahren der Gemeinde Opfikon eine Stellungnahme zu Grundsatzfragen bei der Eidgenössischen Schätzungskommission eingereicht. Darin legen sie ihre Haltung zu den möglichen Entschädigungen wegen übermässigen Fluglärms dar. Mit der Haltung wird das Ziel verfolgt, die hängigen Verfahren speditiv weiterführen und die betroffenen Eigentümer in berechtigten Fällen angemessen entschädigen zu können.

Zusätzliche Abklärungen für gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich (BAZL)

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Das von der Flughafen Zürich AG (Unique) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereichte Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit einem Endanflug nach Sicht ist vollständig. Dies hat die entsprechende Prüfung des Amtes ergeben. Aufgrund sich stellender komplexer Fragen bei der Ausgestaltung des Luftraumes nimmt der Flughafen mit Unterstützung der Flugsicherung Skyguide ergänzende Abklärungen vor. Parallel dazu führt das BAZL die Prüfung des Verfahrens weiter. Unter anderem werden auch Probeflüge stattfinden.

Am 31.

Vorläufiges Betriebsreglement (Unique)

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Am 29. März 2005 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das von Unique (Flughafen Zürich AG) am 31. Dezember 2003 eingereichte vorläufige Betriebsreglement mit Einschränkungen genehmigt. Unique (Flughafen Zürich AG) erhob gegen einige Auflagen Beschwerde, akzeptiert jedoch, dass die flexible Benutzung der Pisten für Starts, die als Kompensation für die verlängerte Nachtflugsperre beantragt wurde, nur mit Einschränkungen genehmigt wurde.

Neue Luftraumstruktur im Raum Zürich (Skyguide)

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Ab 14. April 2005 gilt im Raum Zürich (LSZH) eine neue Luftraumstruktur mit neuen Warteräumen und neuen An- und Abflugrouten. Dabei handelt es sich um die bislang grösste Änderung im Schweizer Luftraum. Skyguide setzte bedeutende Mittel ein, um dem politischen Auftrag Folge zu leisten.

Ein Entscheid der Politik
Den neuen An- und Abflugrouten für den Flughafen Zürich liegt ein politischer Entscheid zugrunde.

BAZL genehmigt vorläufiges Betriebsreglement des Flughafens Zürich teilweise (BAZL)

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Nach umfassender Prüfung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das vorläufige Betriebsreglement teilweise gutgeheissen. So hat das Amt die Verlängerung der Nachtflugsperre um eine Stunde genehmigt und aus Sicherheitsüberlegungen dem Wide left Turn als neue Abflugvariante zugestimmt. Dem Anliegen des Flughafens nach einer flexiblen Pisten-benutzung hat das BAZL mit einer Zeitfenster-Regelung Rechnung getragen. Dadurch bleibt der Betrieb für die Bevölkerung berechenbar.