Flughafen muss Oberglatter Grundeigentümern keine Entschädigung zahlen (ZU)
Verjährt: Mit dieser Begründung wies das Bundesgericht eine Beschwerde mit Entschädigungsforderungen aus Oberglatt ab. Zwölf Parteien hatten diese angemeldet – wegen übermässigen Fluglärms. Adressaten der Beschwerde waren der Kanton Zürich als vormaliger Halter des Flughafens, sowie die Flughafen Zürich AG, welche die Konzession für den Betrieb im Jahr 2001 erhielt.
Nun befand das Bundesgericht, die Grundeigentümer seien im Sommer 2000 mit ihrer Beschwerde zu spät gekommen.