Allgemeine News

Flughafen darf sich bei Lärmschutz Zeit lassen (NZZ)

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Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts

(sda) Die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen im Süden des Flughafens Zürich müssen erst umgesetzt werden, wenn das Schutzkonzept für das Gebiet definitiv in Kraft tritt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Zwischenverfügung entschieden.

Auch Dübendorf und Opfikon abgewiesen

«Der Verein Flugschneise Süd – Nein» hat beantragt, dass die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sofort umzusetzen seien.

Swiss beförderte im ersten Quartal weniger Flugpassagiere (LB)

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Die Swiss hat im ersten Quartal etwas weniger Flugpassagiere befördert als vor einem Jahr. Gleichzeitig ging aber auch die Zahl der Flüge zurück. Wenig Fortschritte erzielte die Fluggesellschaft bei der Auslastung der Flugzeuge.

So sank der sogenannte Sitzladefaktor um 0,8 Prozentpunkte auf 78,8 Prozent, wie die Swiss am Mittwoch mitteilte.

Was der Pistenausbau bringen würde (TA)

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Laut Bund, Kanton und Flughafen braucht es für den Staatsvertrag eine Verlängerung zweier Pisten. Das Parlament aber sagte am Montag Nein dazu. Das wirft Fragen auf. Der TA liefert Antworten.

Der Kantonsrat hat sich am Montag gegen einen Pistenausbau am ­Flughafen ausgesprochen. Ist der Ausbau nicht zwingend im ­Staatsvertrag mit Deutschland vorgeschrieben?

Schneiser befürchten ein Desaster (ZSZ

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Der Verein Südschneise Süd – Nein (VFSN) hat seit kurzem einen neuen «Chefpiloten». Der Zumiker Matthias Dutli hat das Präsidium von Thomas Morf übernommen. Unter Dutli soll sich an der Ausrichtung des Vereins nichts ändern. Sein Hauptaugenmerk gilt unverändert den drohenden Südstarts straight.

THOMAS SCHÄR

Der 55-jährige Elektroinstallateur aus Zumikon hat sein Amt Anfang März angetreten. Dutli war an der Generalversammlung in Fällanden einstimmig zum Nachfolger des langjährigen Präsidenten Thomas Morf gewählt worden.

Südanflüge: Anwohner erhalten teilweise Recht (SRF)

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Anwohner in der Südanflugschneise müssen am Morgen zu viel Lärm ertragen, stellt das Bundesverwaltungsgericht fest. Auf eine Entschädigung darf jedoch nur hoffen, wer sein Haus vor dem 1. Januar 1961 erworben hat.

In seinem Urteil kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss: Zwischen sechs und sieben Uhr morgens sind die Anwohner in der Südanflugschneise mit den geltenden Lärmschutzgrenzwerten nur ungenügend geschützt.

Flughafen Zürich/Bundesverwaltungsgericht: Vorläufig keine höheren Gebühren (NZZ)

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Die neuen Flugbetriebsgebühren auf dem Flughafen Zürich können bis auf weiteres nicht erhoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Zwischenentscheid zu zwei Beschwerdeverfahren den Antrag der Flughafen Zürich AG auf Entzug der aufschiebenden Wirkung abgewiesen.
Es sei im Interesse von stabilen Verhältnissen weiterhin die zurzeit geltende Gebührenordnung anzuwenden, schreibt das Gericht in dem am Montag publizierten Zwischenentscheid. Der von der Flughafen Zürich AG beantragte Entzug der aufschiebenden Wirkung sei deshalb nicht angebracht.