Allgemeine News
Flughafen darf sich bei Lärmschutz Zeit lassen (NZZ)
(sda) Die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen im Süden des Flughafens Zürich müssen erst umgesetzt werden, wenn das Schutzkonzept für das Gebiet definitiv in Kraft tritt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Zwischenverfügung entschieden.
Auch Dübendorf und Opfikon abgewiesen
«Der Verein Flugschneise Süd – Nein» hat beantragt, dass die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sofort umzusetzen seien.
Triste Prognose der Uni St. Gallen (TA)
Swiss beförderte im ersten Quartal weniger Flugpassagiere (LB)
So sank der sogenannte Sitzladefaktor um 0,8 Prozentpunkte auf 78,8 Prozent, wie die Swiss am Mittwoch mitteilte.
Was der Pistenausbau bringen würde (TA)
Der Kantonsrat hat sich am Montag gegen einen Pistenausbau am Flughafen ausgesprochen. Ist der Ausbau nicht zwingend im Staatsvertrag mit Deutschland vorgeschrieben?
Schneiser befürchten ein Desaster (ZSZ
THOMAS SCHÄR
Der 55-jährige Elektroinstallateur aus Zumikon hat sein Amt Anfang März angetreten. Dutli war an der Generalversammlung in Fällanden einstimmig zum Nachfolger des langjährigen Präsidenten Thomas Morf gewählt worden.
Kantonsrat stellt sich ins Abseits (NZZ)
Pistenverlängerungen aus dem Richtplan gekippt (NZZ)
Südanflüge: Anwohner erhalten teilweise Recht (SRF)
In seinem Urteil kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss: Zwischen sechs und sieben Uhr morgens sind die Anwohner in der Südanflugschneise mit den geltenden Lärmschutzgrenzwerten nur ungenügend geschützt.
Flughafen Zürich/Bundesverwaltungsgericht: Vorläufig keine höheren Gebühren (NZZ)
Es sei im Interesse von stabilen Verhältnissen weiterhin die zurzeit geltende Gebührenordnung anzuwenden, schreibt das Gericht in dem am Montag publizierten Zwischenentscheid. Der von der Flughafen Zürich AG beantragte Entzug der aufschiebenden Wirkung sei deshalb nicht angebracht.