Gemeinderat gelangt wegen Fluglärmschutz ans Bundesgericht (ZU)
Neerach ist eine zweigeteilte Gemeinde: Während der östliche Teil, der etwa die Hälfte der Gebäude des Dorfs (ohne Riedt) umfasst, in den Genuss von Beiträgen für Schallschutzmassnahmen gegen Fluglärm kommt, geht der westliche Teil leer aus. Ausschlaggebend für die Aufteilung in diese Gebiete waren die Lärmimmissionen.