BAZL legt ergänztes Schutzkonzept Süd für den Flughafen Zürich öffentlich auf (BAZL)
Ende Dezember 2010 hatte das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem BAZL ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Dieses Schutzkonzept Süd wurde vom BAZL am 29. November 2013 genehmigt.