20 Prozent Mietzinsreduktion wegen Fluglärm? (NZZ)
ark. Bisher war im Zusammenhang mit Entschädigungen für neu mit Fluglärm beschallte Gebiete vor allem von den Hauseigentümern die Rede. Gemäss einer Mitteilung des Internet- Vergleichsdiensts Comparis kann diese Forderung jetzt auch von Mietern gestellt werden. «Bei Mietverträgen, die vor Einführung der Südanflüge abgeschlossen wurden, sind Mietzinsreduktionen in Form einer Mängelrüge durchsetzbar», schreibt das Unternehmen.