September 2010

Fluglärmgegner schreiben an Merkel (AZ)

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(mer). Der „Arbeitskreis Fluglärm Hechtsheim“ (AK) weist in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) auf die Klage vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hin, in der sich die Bundesrepublik und das Land Baden-Württemberg gegenüber der Schweiz durchgesetzt habe.   Demnach rechtfertige der Schutz der Fremdenverkehrsregion Südschwarzwald ein Verbot für Nachtflüge am benachbarten Flughafen Zürich.

EU-Gerichtsurteil (Leserbriefe NZZ)

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Nachdem das Gericht einmal mehr zuungunsten der Schweiz entschieden hat, beklagen alle beteiligten Schweizer Flughafenakteure die unhaltbaren Südanflüge, die über hunderttausend Bewohner diesseits des Rheins betreffen. Wie unehrlich dieses Mitgefühl der Flughafenkreise ist, zeigt ein Blick in die seit kurzem im SIL-Objektblatt aufliegenden neuen Betriebsvarianten, die zusätzlich zu den bisherigen Belastungen alle neu auch Südstarts geradeaus und Südlandungen den ganzen Tag enthalten.

Geschenkte Anflugroute (Leserbriefe TA)

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Der negative Entscheid des EU-Gerichts ist meiner Ansicht nach doch ganz im Sinne des Flughafens Kloten, der Airlines und der weltoffenen Zeitgenossen von Zürich – auch wenn es  offiziell ganz anders klingt. Wer eine Anflugroute geschenkt bekommen hat, wird diese nie mehr preisgeben. Da spielt es auch keine Rolle, ob das Geschenk ursprünglich legal erworben wurde und wie in diesem Fall Tausende geprellt wurden.
Giordano Pauli, Zürich

Leuenbergers falsches Signal. Die Schweiz hat mit der EU bereits 1999 u. a.

Deutsche in Zürich sind stärker vom Fluglärm betroffen (10vor10, SF)

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Nachdem die Schweiz im Fluglärmstreit mit Deutschland nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage einstecken musste, schalten sich in der Region Zürich lebende Deutsche in den Konflikt ein.   Der Deutsche Club Zürich fordert die Deutsche Bundesregierung auf, von der «einseitigen Verhandlungsposition» abzurücken.

zum Video

Zürcher fordern: Nicht klein beigeben im Fluglärmstreit (TA)

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Die Schweiz ist mit ihrer Klage gegen Deutschland vor dem EU-Gericht unterlegen. Die Enttäuschung in Zürich ist gross.

Von René Donzé

Die Schweiz ist vor dem EU-Gericht mit ihrer Nichtigkeitsklage abgeblitzt. Sie hatte sich in Luxemburg gegen die von Deutschland 2003 erlassene Verordnung gewehrt, welche die Anflüge zum Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet am frühen Morgen und am Abend verbietet. Die Schweiz machte geltend, dass dadurch die Fluggesellschaft Swiss diskriminiert würde.

Flughafen Zürich: Luftraum für Südanflüge bei schlechtem Wetter bereit stellen (BAZL)

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Bern, 09.09.2010 - Südanflüge auf den Flughafen Zürich erfolgen in der Regel nur während den Sperrzeiten aus der deutschen Verordnung. Bei für Landungen aus Norden und Osten unzureichenden Wetterbedingungen sind jedoch Südanflüge auch zu anderen Tageszeiten möglich.   Um diese Landungen sicher durchführen zu können, braucht es einen von der Flugsicherung kontrollierten Luftraum.

Anflugbeschränkungen: Bundesrat prüft Rekurs gegen Urteil des EU-Gerichtes (UVEK)

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Bern, 09.09.2010 - Der Bundesrat bedauert, dass das Europäische Gericht die Klage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission abgewiesen und damit die deutschen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich gestützt hat. Der Bundesrat wird das Urteil nun prüfen und anschliessend über einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof entscheiden.