Bundesgericht soll Südanflüge stoppen (VFSN)
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2009 die Südanflüge für notwendig und dadurch zulässig beurteilt. Der Verein Flugschneise Süd – NEIN (VFSN) hat jetzt bei der höchstrichterlichen Instanz, dem Bundesgericht, Beschwerde dagegen erhoben.