Verlängerte Nachtruhe am Flughafen Zürich wird eingehalten (BAZL)
Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine verlängerte Nachtruhe. Flugzeuge dürfen neu noch von 6 bis 23 Uhr landen und starten, bei Verspätungen bis 23.30 Uhr.
Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine verlängerte Nachtruhe. Flugzeuge dürfen neu noch von 6 bis 23 Uhr landen und starten, bei Verspätungen bis 23.30 Uhr.
Als erster Flughafen in der Schweiz verfügt der Flughafen Zürich seit heute Donnerstag über einen satellitengestützen Anflug. Das moderne Anflugverfahren leitet Flugzeuge mittels GPS-Technologie von Norden auf die Piste 14.
In der Herbstsession 2010 hat das Parlament das revidierte Luftfahrtgesetz verabschiedet.
Anflüge auf Flugplätze basieren seit Jahrzehnten auf Instrumentenlandesystemen (ILS), die mit Leitstrahlen vom Boden aus eine exakte horizontale und vertikale Führung des Flugzeuges erlauben.
Der Betrieb des Flughafens Zürich hat für die Anrainergemeinden Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung.
Im Jahr 2000 hatte der Bundesrat mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) das UVEK beauftragt, das Netz der Gebirgslandeplätze in der Schweiz zu überprüfen.
Seit Ende Juli 2010 gilt am Flughafen Zürich eine verlängerte Nachtruhe. Flugzeuge dürfen neu noch von 6 bis 23 Uhr landen und starten, bei Verspätungen bis 23.30 Uhr. Zuvor war der Betriebsschluss auf 24 Uhr respektive 00.30 Uhr festgelegt. Damit verfügt der Flughafen Zürich über eine der strengsten Nachtflugregelungen in Europa.
Anflüge auf den Flughafen Zürich erfolgen im Normalfall von Norden. Bei ungünstigen Windverhältnissen, die dazu führen könnten, dass Flugzeuge mit zu starkem Rückenwind landen, werden die Anflüge von Osten durchgeführt. Weiter finden aufgrund der Sperrzeiten in der deutschen Verordnung Anflüge morgens von Süden und abends von Osten statt.