Regierungsrat ist enttäuscht über Entscheide des UVEK zum Flughafen Zürich (RR)

Publiziert von VFSNinfo am

Der Regierungsrat nimmt mit Enttäuschung den Entscheid des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation des Bundes (UVEK) zur Kenntnis, nach ausgedehnten Sicherheitsüberprüfungen das Gesuch der Flughafen Zürich AG nach Einführung des Gekröpften Nordanflugs nicht zu genehmigen. Ebenso enttäuscht ist der Regierungsrat über den seines Erachtens verfrühten Zeitpunkt der Kommunikation zum weiteren Vorgehen im SIL-Prozess.

Das UVEK hat heute Vormittag Entscheide zum Gekröpften Nordanflug (GNA) sowie zum weiteren Vorgehen im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) bekannt gegeben. Danach wird dem Gesuch nach Einführung des GNA nicht stattgegeben. Der SIL-Prozess wird ohne Verzögerung weitergeführt.

Entlastung der Bevölkerung verhindert

Der Regierungsrat kann den negativen Entscheid zum GNA nicht nachvollziehen. Das UVEK begründet diesen Entscheid mit dem Vorhandensein von sichereren Standard-Anflugverfahren. Es lehnt den GNA deshalb ab, obwohl dieser nach internationalen Vorgaben sicher geflogen werden kann. Bereits vor Aufnahme der Berechnungen für den GNA war jedoch bekannt, dass mit dem Instrumentenlandesystem (ILS) der Piste 34 ein standardisiertes Anflugverfahren für Südanflüge zur Verfügung stehen wird. Das Argument des UVEK, ein Nichtpräzisionsverfahren sei gegenüber Instrumentenanflügen generell risikoreicher, musste ebenfalls bereits vor Aufnahme der Prüfung des GNA gegolten haben. Es ist für den Regierungsrat nicht nachvollziehbar, weshalb das UVEK seine Position, ein Nichtpräzisionsverfahren nicht zu fliegen, falls ein Präzisionsverfahren zur Verfügung steht, nicht bereits damals kommunizierte.

Auch für den Regierungsrat hat die Sicherheit bei Anflügen oberste Priorität. Es ist für den Regierungsrat klar, dass ein politischer Entscheid gefällt wurde. Er fragt sich jedoch, weshalb dazu die langwierigen und aufwändigen Berechnungen und Sicherheitsabklärungen nötig waren. Das UVEK hat mit diesem Entscheid eine Entlastung der Zürcher Bevölkerung in den dicht besiedelten Gebieten südlich des Flughafens verhindert.

Entscheid zum SIL zur Unzeit

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Entscheid zum weiteren Vorgehen im SIL-Prozess zur Unzeit erfolgt. Der SIL-Prozess und die Gespräche zwischen der Schweiz und Deutschland wurden in der Vergangenheit parallel geführt, denn der SIL soll gleichzeitig die fachlichen Grundlagen für Lösungsansätze zur Benützung des süddeutschen Luftraums erbringen. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Schweizer Bundespräsident Pascal Couchepin vereinbarten im April 2008 ein zweistufiges Vorgehen. Im ersten Schritt soll durch eine Analyse der Gesamtbelastung des Flughafens eine gemeinsame Datenbasis geschaffen werden. Gestützt darauf sind Lösungsvorschläge zu entwickeln. Mit dem Entscheid des UVEK wird von diesem Ablauf abgewichen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die Belastungsanalyse prioritär behandelt werden muss. Nur so kann eine für die Bevölkerung beider Seiten bessere Lösung als Betriebsvariante ausgehend vom bestehenden Pistensystem im SIL festgelegt werden.

Ansprechpersonen für Fragen heute Donnerstag, 3. Juli 2008:

Regierungsrätin Rita Fuhrer, Volkswirtschaftsdirektorin, Interview-Termine bitte vor

14 Uhr über Telefonnummer 079 404 73 65 (Gregor Lüthy, Leiter Kommunikation, Volkswirtschaftsdirektion) reservieren.

Medienmitteilung des Regierungsrates, 03.07.2008


siehe auch:
BAZL lehnt Gesuch für gekröpften Nordanflug ab (BAZL)
BAZL lehnt Gesuch für gekröpften Nordanflug ab (Medienmitteilung VFSN)
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