Juli 2018

Ab 21 Uhr sollen in Kloten keine Ferienflieger mehr landen (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Am Zürcher Flughafen wird der Betriebsschluss fast nie eingehalten – nun ordnet der Bund eine Begrenzung an. Zürcher Gemeinden geht das zu wenig weit.

Die Flughafen AG in Kloten muss den Flugverkehr in den Abend- und Nachtstunden besser in den Griff bekommen. Das fordert das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl. So hat das Amt gestern verfügt, dass die Flughafenbetreiberin ab dem Sommerflugplan 2019 nach 21 Uhr keine zusätzlichen Zeitfenster (Slots) für Landungen mehr vergeben darf.

Mit dieser Massnahme will das Bazl verhindern, dass es in Kloten noch mehr Verspätungen gibt.

Bund ergreift Massnahmen gegen Fluglärm (20min)

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Am Flughafen Zürich wird die Anzahl Zeitfenster für Landungen und Starts am Abend auf dem heutigen Stand eingefroren. Zum ersten Mal hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) somit Massnahmen gegen den Fluglärm in der Nacht angeordnet.

Anlass zu den Massnahmen geben Untersuchungen aus dem Jahr 2016, wie das Bazl am Mittwoch mitteilte. Diese zeigten, dass die zulässige Lärmbelastung in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22 Uhr bis Mitternacht) teilweise erheblich überschritten wurde.

Kann eine Beschwerde die Ausbaupläne des Zürcher Flughafens stoppen? (Südkurier)

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Die Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar setzen sich jetzt juristisch zur Wehr. Ihre Klage wird von einem renommierten Hamburger Anwalt vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht geführt.

VON NILS KÖHLER

Im Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland sind wieder die Richter gefragt.