Kann eine Beschwerde die Ausbaupläne des Zürcher Flughafens stoppen? (Südkurier)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar setzen sich jetzt juristisch zur Wehr. Ihre Klage wird von einem renommierten Hamburger Anwalt vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht geführt.

VON NILS KÖHLER

Im Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland sind wieder die Richter gefragt. Nachdem die Schweiz vor acht Jahren vor dem höchsten Europäischen Gericht in Luxemburg wegen deutscher Beschränkungen im Luftraum eine krachende Niederlage kassiert hat, geht nun die deutsche Seite gegen die Ausbaupläne Zürichs vor.

Dämpfer für die Ausbaupläne des Flughafens?

Die drei vom Flugverkehr betroffenen Landkreise sowie die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein setzen ihre Ankündigung in die Tat um und ziehen gegen die Schweizer Aufsichtsbehörde juristisch zu Felde. In einer Verwaltungsbeschwerde, die sie beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht haben, wollen die Kläger die Teilgenehmigung des Betriebsreglement 2014 kippen, das neue An- und Abflugrouten am Flughafen Zürich definiert.

Der Pressesprecher des Landkreises Konstanz, Benedikt Graf, bestätigte auf Nachfrage des SÜDKURIER, dass eine entsprechende Verwaltungsbeschwerde fristgerecht beim schweizerischen Bundesverwaltungsgericht erhoben wurde. "Mit der Teilgenehmigung verändert die Schweiz Regelungen zum Abflug der Flugzeuge am Flughafen Zürich. Damit sind zusätzliche Lärmbelastungen in Südbaden verbunden," erklärte Graf.

Der renommierte Hamburger Rechtsanwalt Marco Nunez, der schon in früheren Jahren im Fluglärmstreit erfolgreich für den Kreis Waldshut tätig war, vertritt die drei Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar sowie die Gemeinde Hohentengen in dieser Sache.

Sein 32-seitiges Papier könnte den Ausbauplänen des Flughafens einen herben Dämpfer versetzen. So geht es dem Vernehmen nach um eine Verletzung des Völkerrechts, weil die neuen An- und Abflugrouten in der Konsequenz auch Auswirkungen auf die Menschen in Südbaden haben könnten.

Flughafen hat Weichen für den Ausbau gestellt

In diesem Zusammenhang geht es um "fehlende UVP-Berichte", wie der Experte für internationales Recht bestätigt. Nach dem internationalen Espoo-Abkommen hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, für umfangreiche Maßnahmen, die Belastungen verlagern, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erstellen.

Doch die Schweiz hat sich nach deutscher Lesart bislang geweigert, eine solche UVP im Zusammenhang mit dem Flughafen an deutsche Stellen zu übermitteln. Die Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastung am Hochrhein hatte mehrfach die grünschwarze Landesregierung und das CSU-geführte Bundesumweltministerium dazu aufgefordert, eine entsprechende grenzüberschreitende UVP von der Eidgenossenschaft zu fordern. Bislang freilich ohne Erfolg, nachdem zuletzt die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung verschoben wurden. Eine entsprechende Klage behalte man sich vor, erklärte Wolfgang Schu von der BI.

Ob die Beschwerde am Ende den seit Jahrzehnmten schwelenden Streit lösen kann, ist derzeit offen. So hat der Flughafen in den vergangenen Jahren die Weichen für den Ausbau gestellt: Neben einer Ertüchtigung des Pistensystems, die mehr Kapazitäten am Flughafen möglich machen soll, läuft auch der Bau einer neuen Gepäckabfertigung sowie eines riesigen Geschäfts- und Bürokomplexes unter dem Namen The Circle.

Für die drei Landkreise und die Gemeinde Hohentengen soll der juristische Vorstoß nur eine Möglichkeit von mehreren auf dem Weg zu einer Lösung des Flugverkehrsproblems sein. Sie hoffen nach wie vor auf eine Mediation zwischen allen Beteiligten, darunter auch dem Flughafen und Bürgerinitiativen, an deren Ende ein neuer Staatsvertrag herauskommen soll.

Südkurier, 22.07.2018