Januar 2011

Flughafen Zürich: Bundesverwaltungsg. bestätigt Modell für Minderwert-Berechnung (swissinfo)

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Das von der Eidg. Schätzungskommission (ESchK) angewendete Modell zur Berechung der Fluglärmentschädigung für Mietliegenschaften ist laut Bundesverwaltungsgericht korrekt.   Die Richter in Bern haben die Beschwerde des Flughafens Zürich und des Kantons abgewiesen.
Konkret betroffen ist ein Mehrfamilienhaus an der Bruggackerstrasse in Glattbrugg. Nachdem das Bundesgericht 2008 der Besitzerin grundsätzlich einen Anspruch auf Lärmentschädigung eingeräumt hatte, sprach ihr die ESchK im vergangenen März 326\'000 Franken zu.

10 Prozent Lärm für Deutschland (Leserbrief TA)

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Berlin vertritt im Fluglärmstreit nicht die Interessen des süddeutschen Volkes, sondern diejenigen eines einzelnen deutschen Politikers.   Im Gespräch mit vielen Deutschen habe ich festgestellt, dass sie bereit sind, 50 Prozent Fluglärm zu ertragen, nicht aber die vermeintlichen 80 Prozent, mit welchen ihre Politiker das Volk offenbar aufgewiegelt hatten. Ich wäre schon sehr zufrieden, wenn Deutschland bereit wäre, 10 Prozent des Fluglärms hinzunehmen, denn damit würde der vernünftige Anflug wieder gewährleistet.

Zürcher Regierung lehnt Gegenvorschlag zu Pistenausbau-Verbot ab (ZOL)

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Regierungsrat beantragt Kantonsrat Ablehnung

Der Zürcher Regierungsrat hält weiterhin nichts vom Gegenvorschlag zur Behördeninitiative «Kein Neu- und Ausbau von Pisten» am Flughafen Zürich. Er beantragt dem Kantonsrat, die vom Bundesgericht im Oktober für gültig befundenen Teile zur Ablehnung zu empfehlen.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten zur Behördeninitiative «Kein Neu- und Ausbau von Pisten» der Bevölkerung zur Ablehnung zu empfehlen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

«Die Schweiz hat viele Freunde – unter ihnen auch die Kanzlerin» (TA)

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Aber: Freunde müssten sich auch mal unangenehme Dinge sagen können, meint Volker Kauder, Chef der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Parlament. Unser Land verfolge zu oft nur seine eigenen Interessen.

Auszug:

Herr Kauder, die Schweiz steht derzeit unter europäischem Druck. Brüssel verlangt, dass Bern EU-Gesetze automatisch übernimmt. Unterstützen Sie diese Forderung?
Ich glaube schon, dass die derzeitige Form der Übernahme von EU-Recht ihre Grenzen hat. Das ist doch ein mühsamer Prozess, jede EU-Richtlinie oder Verordnung einzeln umzusetzen.

Weniger Fluglärm in Landschaftsruhezonen (BAZL)

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Bern, 13.01.2011 - In Landschaften, die zur Erholung der Menschen besonders geeignet sind, soll es künftig weniger Fluglärm geben.  Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat vier Gebiete zu Landschaftsruhezonen erklärt. Piloten sind gehalten, diese Regionen möglichst zu meiden oder zumindest in grosser Höhe zu überfliegen.

Im Jahr 2000 hatte der Bundesrat mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) das UVEK beauftragt, das Netz der Gebirgslandeplätze in der Schweiz zu überprüfen.