«Nennenswerte Erhöhung des Absturzrisikos» (NZZ)
ark. Seit gestern liegt das vor Monatsfrist präsentierte Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement des Flughafens Zürich öffentlich auf. Das Reglement soll bis Ende des bevorstehenden Mediationsverfahrens Gültigkeit haben und fasst im Wesentlichen die Änderungen zusammen, welche durch die einseitige deutsche Verordnung notwendig wurden.