Flughafen-Gegner wollen mit der Nachtruhe-Initiative den Flugverkehr in Zürich-Kloten pünktlich um 23 Uhr stoppen. Der Gegenvorschlag der GLP sieht dagegen höhere Gebühren und Begründungspflicht für spätere Abflüge vor.
Die Nachtruhe-Initiative sorgt in Zürich seit Jahren für hitzige Diskussionen. Die Initiative fordert eine strikte, durchgehende siebenstündige Nachtflugsperre von 23 Uhr bis 6 Uhr. Zudem müssen Ausnahmen jeweils beantragt und detailliert begründet werden.
Betriebsschluss um 23 Uhr gilt bereits jetzt – doch der Bund erlaubt während eines Zeitfensters von 30 Minuten darüber hinaus den Abbau von Verspätungen. Wie viele Flugbewegungen während der halben Stunde stattfinden dürfen, ist nirgends festgehalten.
Vom Zusatz-Zeitfenster wird heute täglich Gebrauch gemacht: Im Jahr 2023 zum Beispiel starteten 3500 Flugzeuge in dieser halben Stunde – das sind abends über neun Starts oder Landungen nach 23 Uhr. 2024 sank der Wert auf 2900 Flugbewegungen nach 23 Uhr.
Lärmgebühren bei Verspätungen
Am Montag wurde nun der Gegenvorschlag von einer Mehrheit des Kantonsrats in einer ersten Lesung angenommen. Die Schlussabstimmung findet jedoch erst im Juni statt. Die Initianten selbst haben signalisiert, ihre Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen, wenn er auch in der Schlussabstimmung im Kantonsrat angenommen wird, wie die GLP in einer Medienmitteilung schreibt.
Folgende Massnahmen sind im Gegenvorschlag enthalten:
- Die Flughafen AG muss künftig detailliert über Verspätungsursachen rapportieren.
- Es sollen progressiv steigende Lärmgebühren zwischen 23 Uhr und 23.30 Uhr eingeführt werden, die einen Anreiz für pünktliche Flüge schaffen.
- Der Regierungsrat als Aktionär erhält eine stärkere Rolle und setzt sich aktiv für die Nachtflugsperre ein.
- Einführung einer jährlichen Flughafendebatte im Kantonsrat.
Komitee kritisiert Gegenvorschlag heftig
Die Flughafen-Unterstützer sind mit dieser Lösung nicht glücklich: Das Komitee Weltoffenes Zürich bezeichnet den Gegenvorschlag als «giftig» und fordert, dass der Kantonsrat auf einen solchen verzichtet.
«Politisch ist er das falsche Signal: Eine schlecht gemachte, bundesrechtswidrige Initiative soll nicht mit einem Gegenvorschlag belohnt werden. Zusätzliche Monitoring-, Berichts- und Steuerungsaufträge schaffen Bürokratie, ohne die Verspätungssituation substanziell zu verbessern», schreibt das Komitee in einer Medienmitteilung.
«Ein fixer Betriebsschluss um 23 Uhr würde massive volkswirtschaftliche Schäden verursachen – und dies, obwohl die Nachtruhe in Zürich bereits heute so streng ist wie an keinem anderen vergleichbaren Flughafen in Europa», sagt Andreas Schürer, Geschäftsführer des Komitees Weltoffenes Zürich. Der Gegenvorschlag suggeriere seiner Ansicht nach, der Kanton könne die Betriebszeiten des Flughafens politisch steuern. «Das ist irreführend. Zuständig ist der Bund.»
Fällt Volksabstimmung weg?
«Unser Gegenvorschlag ist bundesrechtskonform, pragmatisch und umsetzbar», sagt dagegen Kantonsrat Daniel Rensch (GLP). Ueli Bamert (SVP) schimpft in derNZZ über den Gegenvorschlag: «Hier ein Berichtchen, da eine neue Gebühr und eine Info-Pflicht: So etwas Zahnloses habe ich selten gesehen.»
Die Initianten der Nachtruhe-Initiative können mit dem Gegenvorschlag aber gut leben – unter anderem, weil ihr Anliegen den kleinen Konstruktionsfehler hatte, dass der Kanton bei den Betriebszeiten wirklich nichts zu melden hat. In einigen Wochen dürfte der Kantonsrat angesichts der Mehrheitsverhältnisse den Gegenvorschlag also annehmen und die Initianten ihr Begehren zurückziehen. Dann käme es zu keiner Volksabstimmung mehr.
Quelle: Flughafen Zürich: Supporter kritisieren «giftigen» Gegenvorschlag zur Nachtruhe - 20 Minuten