Petition für Nächte ohne Fluglärm eingereicht (KLUG)

Publiziert von VFSNinfo am
KLUG reicht zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ihre Petition für Nächte ohne Fluglärm ein

KLUG, die Koalition Luftverkehr Umwelt und Gesundheit, hat ihre Petition für Nächte ohne Fluglärm eingereicht. Die von über 9600 Personen unterzeichnete Petition fordert vom Schweizer Parlament  und von der neuen Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesrätin Simonetta Sommaruga, eine Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr an allen Schweizer Flughäfen zu gewährleisten.

Fluglärm macht krank
Neueste Studien bestätigen es: regelmässig Fluglärm ausgesetzt zu sein, führt nicht nur zu Stress und Schlafstörungen, es erhöht auch das Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Diabetes. Vom Fluglärm betroffen sind besonders Kinder. Die Schlafstörungen hemmen nicht zuletzt ihre kognitive Entwicklung und schlagen sich deutlich in ihrer Lernfähigkeit nieder.

Immissionsgrenzwerte: weder eingehalten noch aktuell
Die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgehaltenen Werte legen die Schwelle fest, ab welcher der Lärm schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Bevölkerung hat. Rund um die Flughäfen werden diese Werte zur Zeit regelmässig überschritten. Überdies kommen neuste Studien zum Schluss, dass schon eine Lärmbelastung unter den geltenden Grenzwerten gesundheitsschädlich ist.

Kurswechsel nötig
Heute sind 65 000 Personen während des Tages übermässigem Fluglärm ausgesetzt. Diese Zahl steigt auf 95 000 in der Nacht. «Statt konkrete Massnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, setzt der Bund auf unbedachtes Wachstum des Flugverkehrs. Wir hoffen, dass die neue UVEK-Vorsteherin, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, das Problem ernst nimmt und für einen Kurswechsel sorgt», sagt KLUG-Copräsidentin Priska Seiler Graf dazu.

Petition für Nächte ohne Fluglärm
Der Bund plant die Entwicklung des Luftverkehrs, dabei hat er zunächst die Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. KLUG fordert folgende Massnahmen:

  • Gewährleisten einer Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr an allen Schweizer Flughäfen und konzessionierten Flugplätzen. Ausnahmen sollen einzig aus Sicherheitsgründen oder für hub-relevante Flüge möglich sein.
  • Festlegen neuer Lärmschutz-Grenzwerte aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und garantieren, dass sie eingehalten werden.

Medienmitteilung KLUG, 04.03.2019