Stellungnahme zum Entscheid der REKO INUM (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Verfahren Betriebsreglement 5 (Beschwerden u.a. des VFSN vom September 2003) soll bei der REKO/INUM eingestellt und mit dem Verfahren zum vorläufigen Betriebsreglement 6 (Im Jahr 2005) vereinigt werden.

Sind Südanflüge illegal?

Einmal mehr drückt sich die REKO INUM davor zu den Südanflügen endlich Stellung zu nehmen. Da die Anflugverfahren Inhalt von Betriebsreglementen sind, müssen die  Betriebsreglemente angefochten werden. Indem immer wieder neue Betriebsreglemente in schnellerer Kadenz bewilligt werden, als anderseits die Beschwerden behandelt werden, kann ein rechtloser Zustand immer weiter aufrechterhalten werden.

Zurzeit ist eine Beschwerde - unter anderem des VFSN - gegen das 5. Betriebreglement soweit gediehen, dass die REKO INUM endlich nach 3 Jahren darüber befinden müsste.
Um diesen Entscheid zu verhindern, wurde am 26.6.2006 beschlossen, dass die Beschwerden gegen das 5. Betriebsreglement nicht behandelt werden müssen, da inzwischen ein neues Betriebreglement - genannt das „vorläufige“! in Kraft sei, welches auch Südanflüge beinhalte. Daraus resultiert eine erneute zeitliche Verzögerung bis zu einem Entscheid (Wir schätzen 2 - 3 Jahre!). Die REKO INUM erachtet die erneute Verzögerung als zumutbar..

Für die Beschwerdeführer gegen die Südanflüge ist die Situation unhaltbar. Mit Notrecht wird seit 2003 ein illegales Anflugverfahren praktiziert. Die damalige Argumentation, dass keine alternativen Anflug zur Verfügung stünden ist in der Zwischenzeit hinfällig. Den Beschwerden wurde die aufschiebende Wirkung entzogen und ein materieller Entscheid der Beschwerden wird torpediert indem immer neue Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche immer neue Verzögerungen erlauben.

Damit verweigert man  Tausenden von Betroffenen das rechtliche Gehör - uns das in einem Rechtsstaat. Der  VFSN wird den Entscheid der REKO-INUM an das Bundesgericht weiterziehen

Wer gibt uns die Sicherheit, dass eine Entscheidung in 2 Jahren nicht mit der gleichen Argumentation wieder aufgeschoben wird, da bereits wieder ein neues Betriebsreglement mit Südanflügen bewilligt wurde?

Pressestelle VFSN, 29.06.2006
Yvonne Wewerka

Weitere Informationen: Chronologie der Südanflüge

 

Gedankenspiel:
Ich baue bei Nacht und Nebel ein Haus in den Garten meines Nachbarn. Soll er Beschwerde führen - bevor darüber entschieden wird baue ich noch eine Garage an, was die Sachlage ändert und das Verfahren verzögert. Das mache ich jetzt einige Male - vielleicht hat sich der Nachbar an mein Haus gewöhnt. Ich könnte in das Haus einen Kindergarten einquartieren, damit besteht ein öffentliches Interesse und schliesslich hat der Nachbar ja auch Kinder…