Bundesgerichtsentscheid ILS28: Stellungnahme VFSN

Publiziert von VFSNinfo am
Das Bundesgericht korrigiert erneut die REKO INUM, die zum zweiten Mal versuchte die Entlastung des Südens zu verhindern.
 
Mit einem Instrumenten Lande System (ILS) für die Piste 28 (Osten) könnte der Süden von den Abendanflüge entlastet werden. Ursprünglich war der Bau und die Inbetriebnahme des ILS 28 für den Herbst 2005 geplant. Aufgrund der Weigerung der REKO INUM den Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen, war bis heute sogar Herbst 2006 nicht mehr realistisch. Der heutige Entscheid des Bundesgerichts gegen die REKO INUM sollte die Einführung per Herbst 2006 ermöglichen.

Die Geschichte:

Unique beantragt im 2002 gleichzeitig ein ILS für die Piste 28 (Osten) und 34 (Süden)

  • Das ILS 34 wurde bewilligt und 2004 in Betrieb genommen
  • Der Bau des ILS 28 wurde bewilligt, die REKO UVEK hat die Bauarbeiten aber juristisch gestoppt
  • Das Bundesgericht hat die REKO UVEK zurechtgewiesen.

Auszug aus der Begründung des Bundesgerichts zum Entscheid:

Indessen steht ausser Frage, dass gemäss den umweltschutz-rechtlichen Prinzipien danach zu trachten ist, die Zahl der Anwohner, die von Lärmeinwirkungen über den Immissions-grenzwerten betroffen werden, möglichst klein zu halten.
In diesem Lichte steht das Bestreben, neben den regelmässigen morgendlichen Landungen vermehrt auch abendliche Anflüge über den dicht besiedelten Süden des Flughafens zu leiten, mit dem öffentlichen Interesse in Widerspruch. Insofern vermag die Interessenabwägung des Präsidenten der Rekurskommission INUM nicht zu überzeugen.

  • Mit dieser Begründung hat das Bundesgericht dem Bau des ILS 28 zugestimmt.
  • Die REKO INUM musste den Bau akzeptieren, wollte aber nun die Benutzung verhindern und verweigerte die Bewilligung für die rasche Einführung des ILS-Anflug auf die Piste 28, indem den Beschwerden erneut die aufschiebende Wirkung gewährt wurde.
  • Am 31.3.2006 hat das Bundesgericht nun auch diesen Entscheid der REKO INUM korrigiert.
    Der VFSN zeigt sich zufrieden, dass damit der Einführung der ILS Anflüge auf die Ostpiste im Herbst 2006 nichts mehr im Weg steht. Eine Entlastung des Südens allerdings erfolgt erst, wenn auch die Sichtminima gesenkt werden, wie dies auch bei der Einführung des ILS 34 erfolgte.

Die Motive für die Verzögerungstaktik der REKO INUM zu Lasten der
Bevölkerung im Süden sind für uns nicht nachvollziehbar. Bekannt ist jedoch, dass die REKO INUM die Südanflüge sofort stoppen könnte...  Würde die Reko INUM endlich unsere Beschwerde aus dem Jahr 2003 behandeln, so sind wir überzeugt, dass sie die Südanflüge sofort stoppen müsste.

Auch die Auflage des Bundesgerichts ist verwirrend, wurde doch mit Argumenten des Bevölkerungsschutzes der rasche Bau des ILS unterstützt, bei dessen Inbetriebnahme der Bevölkerungsschutz aber ausdrücklich verhindert.

Ein Nutzen resultiert somit einzig für den Flughafen, der die Landekapazitäten damit erhöhen kann. Die Bevölkerung der Agglomeration  Zürich südlich des Flughafens wird also vorläufig auch in den späten Nachtstunden mit Anflügen in wenigen hundert Metern über ihren Häusern leben müssen.