Instrumentenanflug auf Piste 28 steht nichts mehr im Wege (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Bundesgericht hebt Verfügung auf

Der Streit um die Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich-Kloten ist eine Facette reicher: Das Bundesgericht hat den Beschwerden gegen die Einführung des Instrumenten-Landesystems (ILS) auf Piste 28 die aufschiebende Wirkung entzogen. Einer Einführung des ILS auf Piste 28 im Herbst dürfte damit nichts mehr im Wege stehen.

(ap) Für den Flughafen Zürich-Kloten bedeutet der Entscheid, dass das ILS auf der von West nach Ost verlaufenden Querpiste wie geplant im Herbst dieses Jahres zum Betrieb bereitstehen sollte. Im nun vorliegenden Fall ging es um einen Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), das die Einführung des ILS-Anflugverfahrens genehmigt und allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen hatte. Diese wurde vom Präsidenten der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM) in einem Zwischenentscheid vom November vergangenen Jahres wieder hergestellt.

Beschwerde des Flughafens gutgeheissen

Das Bundesgericht hat mit seinem am Freitag veröffentlichten Entscheid eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Flughafenbetreiberin Unique Flughafen Zürich AG teilweise gutgeheissen und die Verfügung der REKO/INUM aufgehoben. Damit hat das Bundesgericht den Beschwerden gegen die Genehmigung einer provisorischen Betriebsreglementsänderung durch das BAZL im Hinblick auf die Einführung des ILS auf Piste 28 wieder die aufschiebende Wirkung entzogen.

Sichtminima nicht herabsetzen

Der Entzug der aufschiebenden Wirkung wurde mit der Auflage verbunden, dass die für das bisherige Anflugverfahren ohne ILS geltenden Sichtminima für das Anflugverfahren auf Piste 28 nicht herabgesetzt werden dürfen, wie dem erst im Dispositiv vorliegenden Urteil zu entnehmen ist.

Aufschiebende Wirkung entzogen

Das Bundesgericht hatte sich bereits einmal mit dem ILS für die Piste 28 befassen müssen, und zwar nach der Plangenehmigung für das ILS durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Dieses hatte Beschwerden zwar die aufschiebende Wirkung entzogen, doch wurde diese von der Rekurskommission wieder hergestellt, was zu einem Baustopp führte. Das Bundesgericht entzog den Beschwerden die aufschiebende Wirkung jedoch erneut. (Urteil: 1A.302/2006 vom 29. März 2006)

NZZ-Online, 31.3.2006


Medienmitteilung Unique vom 31.3.06