ILS auf Piste 28 bis im Herbst (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Das Instrumente-Landesystem (ILS) auf der Piste 28 des Zürcher Flughafens kann im Herbst in Betrieb genommen werden: Das Bundesgericht hat dem Rekurs gegen die Änderung des Betriebsreglements die aufschiebende Wirkung entzogen.

Mit seinem Entscheid hat das höchste Schweizer Gericht die Beschlüsse der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) und des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl) umgestossen. Beide hatten einem Rekurs gegen das Betriebsreglement, welches auf der Piste 28 ein ILS vorsieht, die aufschiebende Wirkung zugestanden. Keine Schlechtwetteranflüge von Osten her Allerdings dürfen gemäss dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts die bisher für Ostanflüge geltenden Sichtminima nicht herabgesetzt werden. Damit kann das ILS zwar in Betrieb genommen werden, bei schlechtem Wetter dürfen aber Anflüge, die derzeit nicht auf die Piste 28 geleitet werden können, weiterhin nicht vom Osten her abgewickelt werden.

Gemäss Medienmitteilung der Flughafenbetreiberin Unique können deshalb die Südanflüge am Abend nicht auf die Piste 28 verlegt werden.

Das ILS auf der Piste 28 wird im Herbst in Betrieb genommen. Es ermöglicht die Umsetzung eines neuen Anflugverfahrens. Namentlich können die Anflüge aus dem Osten über ein grösseres Gebiet auf ihren Endanflug geleitet werden. Dank des ILS sollen die Gemeinden im Süden des Flughafens Zürich entlastet werden. (mu/ap/sda)

(Tages-Anzeiger, 31.03.06)