Neuer Streit um den Fluglärm Fonds (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Die SVP will genau wissen, wie viel das Abkommen mit dem Flughafen über den Lärmfonds kostet. Es fliesst kein Rappen Bargeld, beteuert der Kanton.

Von Edgar Schuler

Zürich.   Verschwiegen Finanzdirektor Hans Hollenstein (CVP) und  Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer (SVP)  wichtige Fakten, als sie vor zwei Wochen die Vereinbarung über den Flaglärmfonds vorstellten? Ja, sagte gestern SVP Fraktionschef Alfred Heer im Kantonsrat: Die Regierungsrate hatten behauptet, der Kanton habe keine Kosten für dieses Abkommen zu übernehmen. «Aber jetzt wird kleinlaut von offizielle, Seite verkündet, dass ein Nachtragskredit vom Kantonsrat abgesegnet werden müsse.» Heer bezog sich auf einen Artikel in der «SonntagsZeitung». Diese hatte berichtet, die im Fluglärmabkommen vorgesehene Kapitalerhöhung bei der Flughafenbetreiberin Unique koste die Zürcher Steuerzahler 73 Millionen Franken. Der Regierungsrat werde nächstens das Parlament uns diesen Betrag bitten müssen.

Falls die Zeitung Recht hat, wäre das alles andere als die «Win win Situation», von der Hollenstein und Fuhrer sprachen: Der Kanton würde vom Flughafen schon jetzt kräftig zur Kasse gebeten. Er wäre also nicht einfach ein Rückversicherer für den Fall, dass die Entschädigungen für Fluglärmgeplagte den Fonds sprengen. Dieser wird von den Fluggästen in Kloten mit einem «Lärmfünfliber» geäufnet.

Deshalb haben die SVP Kantonsräte Adrian Bergmann (Meilen) und Matthias Hauser (Hüntwangen) gestern bei der Regierung einen Fragenkatalog eingereicht. Sie erkundigen sich nach den tatsächlichen Kosten des Fluglärm Deals. «Die Fraktion will überzeugende Antworten», sagte Heer, «sonst können wie der Vereinbarung nicht zustimmen.»

Nur ein buchhalterischer Vorgang

Oliver Annen, Chefbeamter in Hollensteins Finanzdirektion, bestätigte gestern, dass ein Nachtragskredit nötig sei. Dieser werde fällig, sobald die Flughafenaktionäre im April die Kapitalerhöhung beschliessen. Der Kanton muss auch nach der Erhöhung einen Mindestanteil von einem Drittel halten. Aber: Der Kanton verfügt bereits heute über die notwendigen Aktien. Er war bisher über das vorgeschriebene Drittel hinaus, mit rund 45 Prozent, am Flughafen beteiligt und muss deshalb nicht mehr Geld in die Firma stecken.

Der Haken ist allerdings, dass die zusätzlichen Aktien bis jetzt im so genannten Finanzvermögen des Kantons lagern. Dort sind sie zu ihrem Marktwert von je rund 235 Franken verbucht. Nach der Aktienerhöhung muss der Kanton einen Teil dieser Aktien ins Verwaltungsvermögen umbuchen. Zwar bleibt ihr tatsächlicher Wert gleich, in der kantonalen Buchhaltung sind sie aber durch die Umlagerung plötzlich «entwertet», und zwar auf ihren Nennwert von 50 Franken. Durch die simple Umbuchung «verliert» der Kanton total 73 Millionen Pranken. Genau für diese rein buchhalterische Massnahme ist die Zustimmung des Parlaments nötig. «Auf die Laufende Rechnung des Kantons hat das aber keine Auswirkungen», sagt Oliver Annen, «wir geben dafür keinen Rappen aus.» Und selbst die buchhalterische Entwertung ist nur vorübergehend: Voraussichtlich Anfang nächsten Jahres führt der Kanton eine neue Buchhaltung ein. Dann werden Aktien im Verwaltungsvermögen ebenfalls zu Marktpreisen geführt. (Tages-Anzeiger, 28.03.06)