Genf soll für Fluglärm 250 Millionen nachzahlen (NZZaS)

Publiziert von VFSNinfo am

Lärmgeplagte Hausbesitzer, deren Ansprüche eigentlich verjährt sind, sollen vom Flughafen Genf nun doch noch 250 Millionen Franken erhalten.

Pascal Hollenstein

Der Flughafen Genf soll lärmgeplagte Hauseigentümer, deren Ansprüche vom Bundesgericht für verjährt erklärt worden sind, nun doch entschädigen müssen. Dies sieht eine Regelung vor, auf die sich ein Ausschuss der nationalrätlichen Umweltkommission (UREK) geeinigt hat. Laut dem Gesetzesentwurf sollen die Flughäfen bei Änderungen des Betriebsreglements die Lärmbelastung für jede einzelne Bauparzelle ausweisen; betroffene Grundbesitzer sollen angeschrieben werden und ihre Entschädigungsforderungen anmelden können.

 

Mit dieser Neuregelung, die auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher FDP-Nationalrats Rolf Hegetschweiler zurückgeht, will die Kommission für Grundbesitzer mehr Rechtssicherheit schaffen. Gleichzeitig bietet der Gesetzesentwurf auch Gewähr dafür, dass Eigentümer allfällige Entschädigungen an ihre Mieter oder Pächter weiterreichen müssen.

Die Regelung führt aber auch dazu, dass Entschädigungsklagen, die aufgrund des bisher geltenden Rechts abgelehnt worden sind, wieder aufgerollt werden. Besonders betroffen davon ist der Flughafen Genf. Das Bundesgericht hat Entschädigungsansprüche von Hauseigentümern rund um den dortigen Flughafen abgewiesen, weil diese sich mehr als fünf Jahre nach der Auflage der Lärmzonenpläne gemeldet hätten. Die Hausbesitzer hätten aufgrund der Planauflage eine steigende Lärmbelastung bereits voraussehen können, ihre Ansprüche seien deshalb verjährt, auch wenn die effektive Lärmbelastung erst später eingetreten sei. Der Gesetzesentwurf würde diese Verjährung nun aber aufheben. Der Flughafen Genf geht laut einer Schätzung, die er der Kommission gegenüber abgegeben hat, von Kosten einer solchen Neuregelung in der Höhe von 250 Millionen Franken aus.

Subkommissions-Präsident Robert Keller (svp., Zürich) sagt, die gesetzliche Neuregelung sei ein austarierter Kompromiss zwischen allen Interessengruppen. Tatsächlich waren sowohl Mieter als auch Hauseigentümer im Ausschuss stark vertreten. Auch SP- Nationalrätin und UREK-Präsidentin Barbara Marty Kälin ist deshalb davon überzeugt, dass die neue Regelung ohne grössere Änderungen beschlossen werde.

Der Flughafen Zürich wollte keine Angaben zu den Konsequenzen der neuen Regelung machen. Man werde sich erst in der offiziellen Vernehmlassung äussern, sagte Sprecherin Sonja Zöchling auf Anfrage.

NZZ am Sonntag, 26.3.2006