BAZL hat neuen Luftraum für Flughafen festgelegt (BAZL)

Publiziert von VFSNinfo am
Bern, 15.02.2006 (BAZL) - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die überarbeitete Luftraumstruktur rund um den Flughafen Zürich festgelegt. Sie tritt am 16. März in Kraft. Im Osten muss der Luftraum 1000 Fuss (rund 300 Meter) weniger abgesenkt werden als ursprünglich vorgesehen. Damit liegt die Untergrenze künftig auf 5500 Fuss oder knapp 1700 Meter über Meer.

Mitte April 2005 ging der gänzlich umgebaute Luftraum des Flughafens Zürich in Betrieb. Hauptgrund für die umfangreichen Anpassungen war die Verlegung zweier Warteräume von Deutschland in die Schweiz. Deutschland hatte die Warteräume zu diesem Zeitpunkt aufgehoben. Um zu gewährleisten, dass nach dem Start langsam steigende Verkehrsflugzeuge den durch die Flugsicherung kontrollierten Luftraum nicht verliessen, musste das BAZL kurzfristig einen Teil der Struktur im Westen, Süden und Osten des Flughafens um 1000 Fuss absenken. Diese Massnahme hatte keine Auswirkungen auf die Flugwege und -höhe der Verkehrsflugzeuge, bewirkte jedoch Einschränkungen für die Kleinluftfahrt (insbesondere die Segelflieger).

Um die reduzierte Bewegungsfreiheit für die Kleinaviatik wieder zu erhöhen, suchte das BAZL in der Folge unter Einbezug von Vertretern des schweizerischen Aero-Clubs, der Luftwaffe, der Flugsicherung Skyguide, der Fluggesellschaft Swiss und der Flughafen Zürich AG (Unique) nach Entlastungen. Im Süden des Flughafens gelang es bereits im Verlauf des letzten Jahres, einen Teil des Luftraumes wieder um 1000 Fuss zu erhöhen. Mit der ordentlichen jährlichen Revision der Luftraumstruktur kann dieser Schritt nun auch im Westen, das heisst im Gebiet zwischen Aarau, Lenzburg, Wohlen und dem Flugfeld Buttwil nachvollzogen werden. Die Untergrenze des Luftraumes liegt dort künftig weiträumig wieder bei 5500 Fuss.

Im Osten des Flughafens muss der Luftraum hingegen wegen der vorgesehenen Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems (ILS) für die Piste 28 in der Region Wil (SG) gesenkt werden. Im Gegensatz zum Entwurf ist es aber gelungen, die definitive Luftraumstruktur zu optimieren. Die Reduktion beträgt nicht mehr 2000, sondern nur noch 1000 Fuss. Die Untergrenze kommt somit auf 5500 Fuss zu liegen. Die Fixierung der Untergrenze auf 5500 Fuss entspricht den Anforderungen der Sicherheit und kommt den Anliegen entgegen, welche die betroffenen Kleinaviatik-Kreise während der Vernehmlassung zur neuen Luftraumstruktur eingebracht hatten. Gleichzeitig berücksichtigt sie auch Wünsche aus Kreisen der Bevölkerung sowie der Kantone St. Gallen und Thurgau.

Die Absenkung des Luftraums wird erst wirksam mit der Inbetriebnahme des ILS auf Piste 28. Aufgrund hängiger Beschwerden gegen die Genehmigung des Systems durch den Bund wird dies frühestens im kommenden Herbst der Fall sein. Der Entscheid des BAZL kann bei der Eidg. Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt angefochten werden. Diese entscheidet auch über die Legitimation von Beschwerden.

Die Luftraumstruktur darf nicht mit dem Anflugverfahren verwechselt werden. Der Luftraum dient dazu, ein zuvor definiertes Anflugverfahren räumlich zu schützen. Die Festlegung einer Luftraumstruktur ist also ein rein technischer, der Sicherheit dienender Prozess. Davon betroffen sind einzig die Benutzer des Luftraumes, also Pilotinnen und Piloten. Aus diesen Gründen sind bloss aviatische Kreise zur Vernehmlassung eingeladen worden. Das BAZL hat jedoch die Kantone Zürich, Aargau, St. Gallen und Thurgau direkt und im Detail über den Ablauf des Verfahrens und die Ausgestaltung der neuen Luftraumstruktur informiert. Die vom Anflugverfahren betroffene Bevölkerung wiederum hatte im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für das ILS 28 die Möglichkeit, Einsprache einzulegen beziehungsweise den Genehmigungsentscheid mit einer Beschwerde bei der Rekurskommission anzufechten. Es ist die grundsätzliche Haltung des BAZL, bei aviatischen Verfahren darauf zu achten, dass deren Auswirkungen sowohl am Boden wie in der Luft möglichst gering sind.

Adresse für RückfragenDaniel Göring, Leiter Kommunikation BAZL, Telefon 031 324 23 35

HerausgeberBAZL - Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bern, 15.02.2006)
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