Niederlage für Südanflug-Gegner (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Gegner der Südanflüge auf den Flughafen Kloten sind mit einer Zivilklage in erster Instanz abgeblitzt. Das Bezirksgericht Uster trat mangels Zuständigkeit nicht auf auf die Klage eines Hauseigentümers in Gockhausen ein. Dies teilte die Flughafen Zürich AG heute Morgen mit. Der Kläger hatte mit einer Eigentumsfreiheitsklage verlangt, es sei der Flughafen-Betriebsgesellschaft unter Strafandrohung zu verbieten, Flugzeuge in weniger als 500 Metern Höhe über sein Grundstück fliegen zu lassen.

Der Kläger argumentierte, die Flughafenbetreiberin Unique hätte vor der Aufnahme der Südanflüge ein Enteignungsverfahren einleiten müssen, um sich das Überflugsrecht zu sichern. Mit Beschluss vom vergangenen 22. Dezember folgte das Gericht laut der Mitteilung aber dem Antrag der Unique und trat nicht auf die Eigentumsfreiheitsklage ein. Die Entscheidung des Bezirksgerichts Uster kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden. (TA, 05.01.06)


Kommentar: Niederlage für Südanflug-Gegner? Ein etwas reisserischer Titel! Das Bezirksgericht Uster trat mangels Zuständigkeit nicht auf auf die Klage ein. Unique fand den passenderen Titel in ihrer Medienmitteilung: Unzuständigkeit des Zivilgerichts bei direkten Überflügen