Bazl-Chef Cron im Visier der Justiz (TA)

Publiziert von VFSNinfo am

Gegen Bazl-Chef Raymond Cron läuft eine Strafuntersuchung. Sie steht im Zusammenhang mit dessen früherer Tätigkeit bei der Batigroup. Cron räumt eine Kompetenzüberschreitung ein, Bundesrat Leuenberger steht hinter ihm.

Das Strafverfahren wegen Verdachts auf Vermögensdelikte läuft nicht nur gegen Cron, sondern gegen mehrere Mitarbeitende der Batigroup. Die Bauunternehmung war auf Grund einer internen Revision auf Unregelmässigkeiten gestossen und hatte Mitte Oktober Anzeige erstattet.

Cron gibt zu, als Spartenleiter der Batigroup gegen den Willen seiner Vorgesetzten Mitarbeitern Sonderprämien ausbezahlt zu haben. Bazl-Chef will er trotzdem bleiben.

Cron machte die Strafuntersuchung gegen sich selbst publik. Bereits am Samstag hatte die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, auf Anzeige der Batigroup habe die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine Strafuntersuchung gegen einen leitenden Mitarbeiter der Firma eingeleitet.

Als Ansporn für überdurchschnittliche Leistungen

Dieses Verfahren sei auf ihn ausgeweitet worden, sagte Cron vor den Medien in Bern. Insgesamt habe er zwischen Januar 2002 und Juli 2003 sieben Mitarbeitern Sonderprämien in der Höhe von rund 180\'000 Franken bezahlt. Er habe damit sicherstellen wollen, dass seine Mitarbeiter in einer «schwierigen Phase» enorme Belastungen auf sich nähmen.

Konkret sei es darum gegangen, für das Bauunternehmen Batigroup Grossprojekte mit Volumina in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken innerhalb kurzer Zeit abzuwickeln, sagte Cron. Er sei überzeugt gewesen, dass mit den Prämien Projektverzögerungen und dadurch Schaden für das Unternehmen vermieden werden konnten.

Gegen Willen der Vorgesetzten

Cron räumte ein, über solche Vergütungen vorgängig mit seinen Vorgesetzten diskutiert zu haben. Diese seien aber «anderer Auffassung» gewesen als er. Da habe er sich eigenmächtig entschlossen, den Mitarbeitern die Prämien auszubezahlen.

Das Geld stammte laut Cron aus Einnahmen, die in den Rechnungsbüchern der Batigroup nicht verbucht waren. Es handelte sich um den Erlös aus dem Verkauf einer bereits abgeschriebenen Baumaschine, die Jahresendvergütung einer Firma und zwei der Batigroup zu Unrecht belastete Rechnungen.

Bis auf 4000 Franken, die er behalten habe, seien alle diese Gelder an die Mitarbeiter gegangen, beteuerte Cron. Die 4000 Franken habe er nicht zur Selbstbereicherung behalten. Sie seien einfach auf dem Konto geblieben - und er habe nicht gewusst, wie er sie in die Firma «zurückführen» sollte. Er habe diese Summe nun der Batigroup über seinen Anwalt zur Verfügung gestellt.

«Groben Fehler gemacht»

Cron bedauerte an der Medienkonferenz sein Handeln. Er habe einen «groben Fehler gemacht», sagte er. Er habe sich beim Chef der Batigroup entschuldigt und den Staatsanwalt lückenlos über seine damaligen Entscheide informiert. Er sei auch bereit, allfällige Konsequenzen seiner «Kompetenzüberschreitung» zu tragen.

Cron gab an, dass er sich im Moment, als er die Gelder verteilte, zwar bewusst gewesen sei, dass er firmeninterne Richtlinien verletzte. Dass er mit seinem Vorgehen gegen Recht verstosse, habe er aber nicht bedacht. Heute könne er sich nicht mehr vorstellen, was er sich damals gedacht habe.

Crons Anwalt Michael Pfeifer sagte, eine mögliche Anklage könnte auf Veruntreuung lauten. Zum möglichen Strafmass könne er nur sagen, dass es sich sicher um keine unbedingte Strafe handeln werde. Und die Grössenordnung betrage sicher nicht Jahre, sondern höchstens Monate.

Laut eigenen Angaben rechnet Cron mit einer Verurteilung. Er sehe aber keinen Grund, sein Amt als Direktor des Bazl abzugeben. Sein Vergehen habe nichts mit dem Bazl zu tun. Bundesrat Moritz Leuenberger habe ihm sein Vertrauen ausgesprochen. Zudem werde ihm «mit jeglicher Garantie ein solcher Fehler nicht mehr passieren».

Uvek: Crons Kompetenz für Bazl wichtig

Leuenberger sei von Cron persönlich und umfassend über Kompetenzüberschreitungen am früheren Arbeitsort orientiert worden, teilte das Eidgenössische Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit. Es sei richtig, dass er volle Transparenz über sein damaliges Verhalten schaffe. Auch wenn Cron damals persönlich überzeugt gewesen sei, die Interessen seines Arbeitgebers wahrzunehmen, habe er sie objektiv verletzt. Sein Vorgehen sei unkorrekt gewesen und zu verurteilen.

Crons Fähigkeiten als Bazl-Direktor seien aber allseits anerkannt und vom Parlament verschiedentlich gewürdigt worden. Seine Amtsführung habe nie zur geringsten Beanstandung Anlass gegeben, heisst es in der Mitteilung des Uvek. Seine Kompetenz und sein grosses Engagement seien auch für die künftige Führung des Bazl wichtig und nötig. Leuenberger spricht deshalb laut Mitteilung Cron das Vertrauen für seine Amtsführung aus.

Es obliege der Justiz, das damalige Verhalten zu qualifizieren und die entsprechenden Konsequenzen zu bestimmen. Cron werde sie zu tragen haben und sei auch bereit dazu. (cpm/ret/ap/sda) (TA, 21.11.05)

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