Bewegung in der Flughafenpolitik (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Nächste Woche stehen erste Weichenstellungen für ein neues Betriebsreglement am Flughafen an. Aber es wird wohl noch Jahre dauern, bis es in Kraft tritt.

«Wir stehen im SIL-Prozess vor einem ersten Meilenstein», sagte Raymond Cron, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl), gestern vor den Medien. SIL ist der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt, der die Voraussetzung für ein neues Betriebsreglement des Flughafens Zürich bildet. Die Arbeit am SIL-Objektblatt Flughafen wurde im Juli letzten Jahres wieder aufgenommen, nachdem die Mediation gescheitert war, und bisher fand sie hinter verschlossenen Türen statt: Bund, Kanton, Unique, Skyguide erarbeiteten Grundlagen, definierten Vorgaben und Bewertungskriterien, liessen eine Nachfrageprognose erstellen und erarbeiteten Eckwerte. Nächsten Dienstag kommen die involvierten Stellen zu einer ersten politischen Bewertung dieser Grundlagen zusammen.

Koordinationsgespräch am Dienstag

«Entscheide werden nicht fallen», betonte Cron, aber dennoch dürften Weichen gestellt werden. Im Mittelpunkt wird wohl die Frage stehen, welche Entwicklung der Flughafen in den nächsten Jahren nehmen soll: wie viele Flugbewegungen Zürich verkraften soll, welche Stundenkapazität daraus abzuleiten sind usw. Grundlage ist die wissenschaftlich erarbeitete Wachstumsprognose. Regierungsvertreter der Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen, Verantwortliche von Flughafen, Skyguide, ferner von Bundesseite Vertreter des Bazl, des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), des Bundesamts für Raumentwicklung (Are) und der Luftwaffe werden an diesem ersten Koordinationsgespräch ihre Standpunkte darlegen.

Das Koordinationsgespräch schliesst den Grundlagenteil des SIL-Prozesses ab. Auf ihm baut der nächste Schritt auf. Flughafen und Kanton erarbeiten Flugbetriebskonzepte und Betriebsvarianten, der Bund prüft und bewertet sie. «Es kommen alle technisch machbaren Varianten auf den Tisch», betonte Cron. Im Herbst nächsten Jahres werden die Varianten an einem zweiten Koordinationsgespräch diskutiert, dann werden sie optimiert, und eine Wahl wird getroffen. Ende 2006 gibt es ein drittes Koordinationsgespräch, bevor das Bazl seinen Schlussbericht schreibt.

Definitives Regime frühestens 2010

Das SIL-Objektblatt Flughafen sollte also Ende 2006/Anfang 2007 vorliegen, doch damit ist erst eine erste Phase des SIL-Prozesses abgeschlossen. Dann beginnt die öffentliche Ausmarchung. Der Sachplan und der kantonale Richtplan zum Flughafen, der bis dahin ausgearbeitet sein sollte, gehen ins öffentliche Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren, das sich bis ins Jahr 2008 hinziehen dürfte. Nächste Station ist der Bundesrat, der für SIL wie Richtplan die letzte Bewilligungsinstanz ist. Gestützt auf dessen Entscheid, wird der Flughafen danach ein neues Betriebsreglement beantragen, gegen das wiederum Rechtsmittel möglich sind. Crons Prognose: «Das definitive Betriebsreglement tritt ganz sicher nicht vor 2010 in Kraft.»

So lange dürften auch die Südanflüge bleiben, wenn sich keine neuen Entwicklungen ergeben; ob sie auch im definitiven Betriebsreglement vorgesehen sind, wird sich noch zeigen. Verhandlungen mit Deutschland laufen gegenwärtig nicht, das Ziel ist aber weiterhin, eine bessere Lösung zu finden. Cron: «Die Schweiz will etwas, aber sie weiss auch, dass sie dafür etwas geben muss.» Was, ist noch offen.

Zürich «ergebnisoffen»

Der Kanton Zürich ist in das Verfahren auch mit seiner Richtplanung involviert, die parallel zum SIL-Prozess vorangetrieben wird. Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer erklärte, Ziel sei es, Sachplan und Richtplan «möglichst widerspruchsfrei» zu erarbeiten. In den SIL-Prozess gehe der Regierungsrat «ergebnisoffen»: «Zürich lässt sich auf einen Prozess ein», einzige Richtschnur seien dabei die im September letzten Jahres formulierten Grundsätze: Der Kanton strebt den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor dem Fluglärm an, setzt sich aber auch für einen wettbewerbsfähigen Flughafen mit Drehkreuzfunktion als Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts ein. (TA, 22.10.05)