Fluglärmforum Süd prüft nächste Beschwerde (ZSZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Schutzverband unterstützt Forderung des Bundesamts für die Vorverlegung von einigen Fernflügen der Swiss. Das FLFS prüfe deshalb im Zusammenhang mit der Bewilligung des Betriebsreglements 2017 eine weitere Einsprache.

Um 22.40 Uhr heben die letzten drei Swiss-Jets an einem normalen Tag vom Flughafen Zürich ab. Die Ziele heissen Sao Paolo, Tel Aviv und Hongkong. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) möchte diese drei Flüge vor den Beginn der Nachtruhe, also vor 22 Uhr starten lassen, um die Lärmgrenzwerte einzuhalten. Der Flughafen Zürich lehnt diese Vorverlegung der sogenannten Nachtslots ab.

Nun schaltet sich das Fluglärmforum Süd (FLFS) ein, der Schutzverband, der die Interessen aller südlich des Flughafens Zürich liegenden Gemeinden und somit nach eigenen Angaben die Ruhebedürfnisse von rund 300\'000 Menschen vertritt. In einer am Montag veröffentlichten Medienmitteilung kritisierte der Präsident des FLFS, der Zumiker Gemeindepräsident Jürg Eberhard (FDP) die Argumentation des Flughafens. Er bezeichnet die Drohung des Flughafens, mit einer solchen Massnahme würden der Wirtschaftsstandort und die Swiss dem Untergang geweiht, als «unglaubwürdig».

Auch Kritik an BAZL

Der Flughafen wiederhole bei jeder Reglementierung «das Mantra der Drehkreuzfunktion ohne ein Hinterfragen und zementiert die Bevorzugung der ausländischen Swiss», wird Eberhard in der Mitteilung zitiert. «Es erstaunt, dass der Flughafen die vom BAZL zu Recht geforderte Vorlegung einer Handvoll Flüge kurz vor Betriebsschluss nicht ernsthaft prüfen und akzeptieren will», sagt der FLFS-Präsident. Eberhard glaubt, dass es für die Kunden der Swiss verkraftbar sei, wenn die Flüge nach Sao Paolo, Tel Aviv und Hongkong früher starten würden. Auch könne er sich nicht vorstellen, «dass ein Unternehmen wegen zwei Stunden längerer Anreisezeit in eine Überseedestination deswegen seinen Schweizer Standort ins Ausland verlagert.»

Das FLFS prüfe deshalb im Zusammenhang mit der Bewilligung des Betriebsreglements 2017 eine weitere Einsprache. Dass dem Schutzverband vom BAZL erneut nur ein Monat Bedenkzeit gegeben wird, verurteilt Eberhard. «Es ist immer ein dickes Dossier, das wir unserem Anwalt übergeben. Dann müssen wir es mit allen Mitgliedern besprechen – das ist eine viel zu kurze Zeit für eine solch komplexe Materie», sagt der Zumiker gegenüber dieser Zeitung. Obwohl er dem Prozess nicht vorgreifen wolle, «ist davon auszugehen, dass wir fristgerecht bis 8. Oktober beim BAZL Einsprache erheben werden».

Zürichsee Zeitung, 09.09.2019