Die Flugplatz Dübendorf AG will an den Wochenenden länger fliegen (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Flugplatzbetreiberin möchte 2024 den zivilen Flugbetrieb aufnehmen. Neben Widerstand aus der Region machen ihr unerwartet zwei Bäche zu schaffen.

Seit Ende 2017 ist es um den Zivilflugplatz Dübendorf eher ruhig. Damals präsentierte die vom Bund als Betreiberin ausgewählte Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) den Sieger des Architekturwettbewerbs, und die Standortgemeinden machten mit ihrem Ja für ein alternatives Projekt klar, dass sie die Pläne ablehnen.

Unter Vertraulichkeit fand seither der gesetzliche Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) statt. Seit Anfang Woche liegt nun das Ergebnis, das Objektblatt samt zahlreichen Unterlagen, öffentlich auf. Grund für die FDAG, in einem Hintergrundgespräch den Stand der umfangreichen Abklärungen zu erläutern. Laut dem Geschäftsführer Urs Brütsch haben mehr als 30 Ingenieurbüros Aufträge erhalten. Folgende Themen stehen im Fokus:

  • Der Lärm an sich ist vielleicht gar nicht das Hauptproblem für die Akzeptanz des Flugbetriebs. Zwar nimmt die Zahl der Flüge zu, bis 2005 waren die Kampfjets aber x-fach lauter. Das zeigen auch die verkleinerten Lärmkurven des Bundes. Dessen Fachleute gingen davon aus, dass der künftige Flugverkehr zu gleichen Teilen in beide Richtungen abgewickelt wird. Geplant ist jedoch, dass über 90 Prozent der Starts und Landungen von und nach Osten erfolgen. Die von der FDAG errechneten Kurven verlaufen nun bei Dübendorf und Wangen-Brüttisellen näher am Flugplatz, dafür ragen sie weiter in das Gewerbegebiet von Volketswil, aber nicht bis in Wohngebiete.
     
  • Zum Streitpunkt, nicht nur für Anwohner, werden die Betriebszeiten. Mit jenen von Montag bis Freitag, wenn von 6 Uhr 30 bis 22 Uhr geflogen werden darf, ist die FDAG einverstanden. An Samstagen will der Bund sie aber auf 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr 30 bis 18 Uhr begrenzen, an Sonntagen auf 11 bis 12 und 14 bis 18 Uhr. «Wir wirken dezidiert darauf hin, dass Ausnahmen gewährt werden», sagte Brütsch. Es sei betrieblich sinnlos, einen Flugplatz am Vormittag für eine Stunde hochzufahren und ihn dann über Mittag zu schliessen. Das Objektblatt sieht an den Wochenenden eine «Ausnahmeregelung für eine eng begrenzte Zahl von Flügen» vor.
      
  • Der Bund sah vor, die Piste von heute 2,5 Kilometern Länge auf 1800 Meter zu verkürzen. Das reicht für Business-Jets, die für lange Distanzen viel Treibstoff laden, nicht. Für sie soll der Startpunkt jeweils um über 200 Meter verschoben werden.
     
  • Zur Umwelt tauchte ein unerwartetes Problem auf, das Geld kostet und Kritikern einen Ansatzpunkt bieten kann. Durch oder eher unter dem Flugplatzgelände fliessen zwei Bäche. Der Chrebsschüsselibach soll nach dem Willen des Kantons aus seiner Röhre befreit werden. Weil er heute teilweise unter den künftigen Flugplatzbauten durchführt, einigte man sich darauf, ihn zu verlegen. Für den Dürrbach unmittelbar nördlich der Piste ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Ausdolung nicht möglich ist.

Laut dem Geschäftsführer Brütsch liegt der Fokus aus wirtschaftlichen Gründen auf der Geschäftsfliegerei. Bei 28 600 Flugbewegungen könne Dübendorf nicht die ganze Leichtaviatik, die vom Flughafen Zürich verdrängt wird, aufnehmen. Die Gesamtinvestitionen betragen 200 bis 300 Millionen Franken. Es gebe Interesse von Investoren aus der Schweiz, sagte Brütsch, aber diese hielten sich noch bedeckt. Die FDAG hofft, dass der Bundesrat im Herbst das SIL-Objektblatt bewilligt, 2020 sollen Betriebsbewilligung und Plangenehmigung folgen. Unter Einrechnung von zwei Jahren für die Erledigung von Einsprachen ist die Betriebsaufnahme im besten Fall 2024 möglich.

NZZ, 21.02.2019