«Zusätzliche Lärmbelastung ist vertretbar» (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Bundesrat rechtfertigt seinen Entscheid, den Militärflugplatz in Dübendorf auch zivil nutzen zu wollen. Zwar werden in Zukunft mehr Flugzeuge starten und landen. Die neuen Betriebszeiten seien aber sehr restriktiv.

ing. Seit dem 3. September 2014 steht fest, dass der Standort Dübendorf auch als ziviles Flugfeld genutzt werden soll. Für die Bevölkerung des Glatttals bedeutet dies zusätzlichen Fluglärm. Der Bundesrat war sich dieser Zusatzbelastung bei seinem Entscheid bewusst. Dies räumte Bundesrätin Doris Leuthard in der Fragestunde des Nationalrates am Montag ein. «Die Rahmenbedingungen zum Betrieb sind allerdings derart restriktiv, dass der Bundesrat die zusätzliche Lärmbelastung als massvoll und vertretbar erachtet», so Leuthard.

Weniger Flugzeuge am Wochenende

Am Wochenende, insbesondere am Sonntag, würden äusserst eingeschränkte Betriebszeiten gelten. Auf keinem anderen zivilen Flugplatz in der Schweiz seien diese so zurückhaltend, so die Bundesrätin. Den Einwand von Nationalrat Thomas Maier (glp.,Zürich), dass der Flugplatz bisher lediglich tagsüber von Montag bis Freitag genutzt worden sei, liess Leuthard nicht gelten.

Der Flugplatz Dübendorf gelte neu als ziviler Betrieb und diese hätten andere Betriebszeiten als militärische Areale. Die festgelegte Lärmbegrenzung sei in allen nachfolgenden Planungsschritten zu beachten.

Rechtsmittel für die Bevölkerung

Nationalrat Balthasar Glättli (gp.,Zürich) forderte den Bundesrat auf, den betroffenen Einwohnern endlich «reinen Wein» einzuschenken. Diese würden wissen wollen, was sie genau erwarten müssten. Laut Maier lehnen alle Standortgemeinden und der Kanton Zürich eine zusätzliche Fluglärmbelastung an den Abenden und am Wochenende vehement ab.

«Die Standortgemeinden wurden bei der Auswahl des künftigen Betreibers nicht unmittelbar einbezogen. Der Kanton Zürich hat allerdings in den Arbeiten zur Ausschreibung mitgewirkt», so Leuthard. Zudem sei der Kanton Zürich vorgängig detailliert über den Entscheid des Bundesrates informiert worden.

Leuthard stellt fest, dass das Areal nicht den Gemeinden oder dem Kanton, sondern dem Bund gehöre. Es diene als strategische Reserve für die Zukunft. Die betroffenen Gemeinden könnten sich mittels Einsprache wehren, wenn sie mit dem Entscheid des Bundesrates nicht einverstanden seien.

NZZ, 15.09.2014, Seite 7