Strategien gegen den Fluglärm in Dübendorf (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Die Gegner der zivilen Fliegerei in Dübendorf formieren sich.

«Auf dem Flugplatzareal Dübendorf soll künftig kein Flugbetrieb mehr stattfinden.» Diesen Satz wollte die Zürcher Regierung in den kantonalen Richtplan eintragen. Im März 2013 war der Kantonsrat noch ganz auf dieser Linie. Alle Parteien ausser der SVP und der EDU kritisierten die Pläne der Bundesräte Ueli Maurer (SVP) und Doris Leuthard (CVP), Dübendorf für die Geschäfts­fliegerei zu öffnen. Ein entsprechender Vorstoss wurde deutlich überwiesen.

Das Drehbuch, um die Businessjets zu verhindern, stand: Der Bundesrat als Genehmigungsinstanz könnte den ­Zürcher Richtplan nicht annehmen, weil er seinen Interessen widerspricht. Und da der Bund den Kanton nicht zu einem anderen Richtplanvermerk zwingen kann, würde der Status quo gelten – ohne zivile Nutzung der Piste.

Wallisers Widerspruch

Ein Jahr später, im März 2014, sah die Welt plötzlich anders aus. Als es um den konkreten Eintrag in den Richtplan ging, änderten FDP und CVP ihre Meinung. Sie weigerten sich, den Satz gegen die Fliegerei aufzunehmen. In der Abstimmung resultierte ein Patt, der Kantonsratspräsident musste den Stichentscheid fällen. Das war damals Bruno Walliser (SVP). Er verhalf den Anhängern der Fliegerei zum Sieg. Jetzt stehen lediglich die Sätze: «Die Frage eines künftigen Flugbetriebs auf dem Flugplatzareal Dübendorf wird im Rahmen der Sachplanung des Bundes entschieden. Eine weitere Stationierung von Helikoptern der Rega, der Kantonspolizei sowie der Luftwaffe soll möglich sein.»

Nur ist Walliser auch Präsident der Flugplatzanrainergemeinde Volketswil. Als solcher sagte er am Mittwoch nach dem Entscheid des Bundesrates zu­gunsten der Fliegerei: «Wir geraten vom ­Regen in die Traufe. Ich werde alles versuchen, um die Geschäftsfliegerei zu verhindern.»

Auf den Widerspruch angesprochen, sagt Walliser, es stehe auch jetzt nichts von Zivilfliegerei im Richtplan. Ausserdem sei die Flugpiste aus dem Richtplan gestrichen worden. Walliser geht davon aus, dass Zivilfliegerei nicht möglich ist.

Beim Kanton tönt es anders. «Der Regierungs­rat wollte im Richtplan ausdrücklich festhalten, dass auf dem Flugplatz Dübendorf keine zivile Fliegerei mehr erwünscht ist», sagt Sacha Peter, Abteilungsleiter in der Baudirektion. Das hätte ein Differenz­bereinigungs­verfahren mit dem Bund nach sich ge­zogen – mit unsicherem Ausgang, da es kaum Erfahrungen damit gibt. «Der Kantons­rat hat aber anders entschieden und die Frage der Fliegerei an den Bund delegiert.» Nun wird der Bund den Prozess für ein neues Objektblatt für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) in Gang setzen.

«Gar nicht ideal»

Robert Brunner, der Luftfahrtexperte der Grünen im Kantonsrat, fand die ­Aktion Wallisers zwar «gar nicht ideal», verweist aber wie Walliser auf den Satz nach dem – so Brunner – «banalen» Eintrag zum Sachplan, in dem nichts von Zivil­fliegerei steht. Dies wiederum sehen Kanton und Bund anders. «Die SIL-Vorgaben sind schon für sich behörden­verbindlich», sagt Sacha Peter von der Baudirektion. Und Urs Holderegger, Sprecher des Bundes­amtes für Zivilluftfahrt (Bazl), verweist auf die Luft­fahrt­gesetz­gebung: «Für eine neue Nutzung des Flugplatzes Dübendorf ist kein separater Eintrag im kantonalen Richtplan nötig.»

Brunner bestreitet dies weiterhin energisch: «Die Kantone haben die Hoheit für die Raumplanung.» Differenzen müssten ausgefochten werden. Der grüne Kantonsrat sieht ohnehin weitere Widerstandsmöglichkeiten. Die grössten Chancen sieht Brunner in der Bekämpfung des Betriebsreglements und der Flugrouten. Beide werden vom Bazl erlassen und können bis vor Bundes­gericht bekämpft werden. Allenfalls lasse sich auch etwas über die Lärm­grenz­werte machen, sagt Brunner.

Gemäss Bundesrätin Leuthard dürfen die «strengen Planungswerte» nicht überschritten werden. Doch gemäss Entwurf der Lärmkarte ragen einige ­Gebäude in die Lärmkurven hinein. Bazl-­Sprecher Holderegger relativiert. Die Kurve sei als Grundlage für die ­Ausschreibung zuhanden möglicher ­Betreiber des Flugplatzes erstellt worden und deshalb nicht definitiv. Die genaue Lärmkurve werde noch erarbeitet. «Klar ist, dass die Lärmgrenzwerte ­eingehalten werden müssen», sagt Holder­egger.

Regierungsrat Ernst Stocker (SVP) hat bereits deutlich gemacht, dass der ­Kanton das Betriebsreglement allenfalls juristisch bekämpfen wird.

Tages-Anzeiger, o5.09.2014