Stiftung gegen Fluglärm verlangt Westanflüge (StgFl)

Publiziert von VFSNinfo am
„Aargau Connection“ verhindert Lösung der Vernunft – Lägern ist kein Hindernis.

Die vor über zehn Jahren geforderte Westanflugpiste 10 am Flughafen Zürich kann die Fluglärmproblematik entspannen und die Kantone Thurgau, St. Gallen und Zürich von Fluglärm entlasten. Sie erlaubt einen weitgehend kreuzungsfreien Betrieb und verhindert auch die von der Zürcher Bevölkerung gefürchteten Südstarts „straight". Dies ist die Auffassung der Stiftung gegen Fluglärm, die sich für die Interessen des Flughafens Zürich sowie der Anliegerkantone und ihrer Bevölkerung einsetzt. Sie sieht im Westanflug eine vorteilhafte Lösung für die Bevölkerung, den Flughafen und die Anliegen der Zürcher Regierung.

Die damals vom Kanton Zürich favorisierte BV2 optimiert-Variante sah jährlich 40‘000 Landungen aus dem Westen vor. Der nachträgliche Vorbehalt des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Flughafen Zürich AG gegen die Westanflüge mit dem Argument der Lägern als Hindernis sei direkt zurück zu führen auf die Interessen des Kantons Aargau. „Das Hindernis sind die Aargauer", sagt der Präsident des Stiftungsrates, der Zürcher Anwalt Adolf Spörri. Das Thema der Lägern als potentielles Hindernis wurde 2002 im Auftrag des Flughafens von Skyguide in einer Machbarkeitsstudie abgeklärt. Skyguide bestätigte die topografische Machbarkeit eines sicheren ILS-Präzisionsanfluges auf der Westpiste nach CAT1 (gleich wie Süd- und Ostanflug) mit einer Landekapazität von 25-30 Flugzeugen pro Stunde. Weder die Aargauer Verkehrsministerin Doris Leuthard, noch der aus dem Aargau stammende Direktor des BAZL, Peter Müller, seien aber bereit, auch den eigenen Kanton angemessen am Anflugkonzept zu beteiligen.

Mit der Einführung von Westanflügen kann nach Auffassung der Stiftung gegen Fluglärm die Zahl stark lärmgestörter Personen wieder unter den durch Volksentscheid festgelegten maximalen ZFI-Wert von 47 000 Menschen fallen. Die Fluglärmprobleme werden entschärft und der kantonale Richtplan, der mit neuen Flughafen-Reglementen hinfällig wird, wird nicht verletzt. 

Medienmitteilung Stiftung gegen Fluglärm, 20.02.2014

Adolf Spörri, Präsident des Stiftungsrates

Pressesprecher, Klaus J. Stöhlker 

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