Stadt zieht Beschwerde gegen Bazl-Verfügung weiter (ZOL)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Schallschutzkonzept des Flughafens Zürich sieht nur das selbständige Schliessen von Schlafzimmerfenstern vor – zu wenig, findet der Dübendorfer Stadtrat und zieht mit seiner Einsprache vors Bundesverwaltungsgericht.

Der Stadtrat Dübendorf zieht seine Einsprache gegen das Schallschutzkonzept der Flughafen Zürich AG weiter ans Bundesverwaltungsgericht.

Wie es in der Mitteilung des Stadtrates heisst, sehe das Schallschutzkonzept nämlich in einem schmalen Perimeter über Stettbach und Gockhausen nur den Einbau von Fensterschliess- mechanismen an Schlafzimmerfenstern mit Zeituhr vor. Damit schliessen sich die Fenster frühmorgens vor den ersten Südanflügen von selbst. Im Konzept sei zudem die Montage von Schallschutzfenstern nicht vorgesehen.

Somit biete das Schallschutzkonzept keinen genügenden Lärmschutz und sei nachzubessern, findet der Stadtrat. Im Interesse der Stadt Dübendorf und deren «lärmgeplagter Be- völkerung» habe er deshalb gegen die Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

ZOL, 15.02.2014