Flughafen und BAZL tricksen Bundesgericht aus! (VFSN)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Bundesgericht verlangt, dass die Lenkungswirkung der Lärmgebühren zu verbessern ist. Jetzt soll der Lärmfünfliber abgeschafft und die Lärmgebühren massiv gesenkt werden.Fliegen am Abend und in den Tagesrandstunden wird für die Lufthansatochter Swiss damit attraktiver.

Im Urteil vom 22. Dezember 2010 verlangt das Bundesgericht, dass die Flughafen Zürich AG zu verpflichten ist, die Lenkungswirkung der Lärmgebühren zu verbessern und insbesondereLärmzuschläge auch für die sensiblen Tagesrandstunden einzuführen.
Mit Entscheid vom 7. Januar hat das BAZL die von der Flughafen Zürich AG, nach Absprache mit der Lufthansatochter Swiss und Air Berlin, eingereichten Lärmgebühren mit Auflagen genehmigt.

Pikant, der Lärmfünfliber soll "sistiert oder substantiell reduziert werden" (Zitat).
Die Lärmgebühren für die Lärmklassen 3 und 4 (1=sehr laut, 5=sehr leise) werden um 90% reduziert. In der Klasse 2 beträgt die Gebühr neu noch 1/3 der bisherigen. Die Nachtzuschläge für Starts werden in den Lärmklassen 2-4 halbiert. Dies ist eine Aufmunterung an alle Airlines und im speziellen an die Swiss, eine weitere Startwelle in der Nacht einzuführen.

Neu muss zwischen 21-22 Uhr und von 6-7 Uhr eine bescheidene Lärmgebühr entrichtet werden. So kostet z.B. die Landung eines Swiss A320 am Morgen zwischen 6-7 Uhr 60 Franken. Durch den Wegfall des Lärmfünflibers, muss die Lufthansatochter rund 750 Franken nicht mehr in den Lärmfond bezahlen (150 Passagiere à 5 Franken). Das Wecken von zehntausenden von Bewohnern wird damit wesentlich billiger!

Das einzige was neu wirklich etwas kostet, sind Starts zwischen 0-6 Uhr (700 - 9000 Franken je nach Lärmklasse). Landungen in dieser Zeit kosten zwischen 340 und 700 Franken, was immer noch um Faktoren günstiger ist als eine Hotelübernachtung für sämtliche Passagiere.

Einmal mehr unternimmt die Flughafen Zürich AG alles, um mehr Airlines, mehr Flugbe-wegungen und damit mehr Lärm und Emissionen nach Zürich zu bringen. Selbstverständlich tatkräftig unterstützt vom BAZL.
Wir sind uns einiges gewohnt, aber was die Flughafen Zürich AG und das BAZL mit diesen neuen Lärmgebühren vollführen ist skandalös.
Der VFSN wird in den nächsten Tagen entscheiden, ob er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben wird.

Verfügung BAZL (PDF)
Vergleich Lärmgebühren (PDF)

VFSN, 18.01.2013




Kommentar: Unterzeichnen Sie die Petition ZRH_2020, so können solche "Spielchen" unterbunden werden.



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