Taxiverbot Flughafen Zürich (Hochrein-Zeitung)

Publiziert von VFSNinfo am

Landratsamt Waldshut begrüßt Initiative der IHK Hochrhein-Bodensee beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Die Entscheidung des Bezirksrates Bülach vom 07.02.2013, mit der die Rechtswidrigkeit der Fahrgastaufnahme durch ausländische Taxen am Flughafen Zürich festgestellt wurde, ist ein weiterer Mosaikstein, grenzüberschreitende Dienstleistungen einzuschränken. Wie bekannt, hat der Bezirksrat Bülach auf Intervention der IG Airport Taxifahrer Zürich (Arbeitnehmer) die Stadt Kloten angewiesen, alle Maßnahmen zu treffen, welche sicherstellen, dass die aus dortiger Sicht unrechtmäßige gewerbsmäßige Fahrgastaufnahme durch ausländische Taxichauffeure mit Limousinen und/oder Personenwagen bis 9 Personen ab dem Flughafen Zürich-Kloten nicht mehr erfolgt.

Damit haben deutsche Taxi- und  Mietwagenkonzessionäre nur noch die Möglichkeit, Fahrgäste zum Flughafen Zürich zu bringen, nicht mehr aber abzuholen und beispielsweise in eine Tourismusdestination, wie den Südschwarzwald, zu befördern. Der Bezirksrat Bülach ist einem Rechtsgutachten des Europainstitutes an der Universität Zürich gefolgt und hat sich damit gegen die abweichende Auffassung der schweizerischen Bundesämter für Migration und Verkehr vom 11.08.2011 gestellt.


„Damit wird eine über viele Jahre praktizierte Personenbeförderung durch hiesige Unternehmen in Frage gestellt und beschränkt“, so Landrat Bollacher gegenüber der Presse. „Wir begrüßen die Initiative der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, die in ihrer Beschwerdeschrift an das Verwaltungsgericht sehr ausführlich dargelegt hat, aus welchen Gründen die Entscheidung des Bezirksrates Bülach rechtlich nicht hinnehmbar und vom Verwaltungsgericht abzuändern ist.“

Aus Sicht des Landratsamtes Waldshut ist eine politische Lösung, so wie auch von der IHK in der Beschwerdeschrift ausgeführt, notwendig, es kann nicht sein, dass eine jahrzehntelange Praxis von heute auf morgen geändert wird und deutsche Unternehmen davon ausgeschlossen werden, u.a. ihre Gäste vom Flughafen Zürich abzuholen. Das Landratsamt hofft, dass im Verhandlungsweg praktikable Lösungen gefunden werden und, unabhängig von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, vorerst seitens der Stadt Kloten keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Stadt Kloten den Entscheid des Bezirksrates Bülach akzeptieren und keinen Rekurs einlegen möchte. Eine Übergangsfrist bis 01.01.2014 wird von dort anvisiert. „Anlässlich der jahrelangen Praxis halten wir diese Übergangsfrist für zu kurz bemessen und hoffen, dass diese noch flexibel gehandhabt wird, bis es zu einer politischen Lösung kommt“, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung. „Alles andere ist so für uns nicht akzeptabel.“

Hohreinzeitung, 13.03.2013


Kommentar VFSN:
Tja, liebe deutsche Taxifahrer, dumm gelaufen, eine los-los Situation, ohne Paketlösung nichts zu machen. Tipp: beschwert euch bei euren Landesfürsten.
Solange deutsche Flugzeuge, mit deutschen Piloten, deutschen Passagieren aus deutschen Städten mit dem Reiseziel Schwarzwald diesen auch in grosser Höhe nicht überfliegen dürfen, wäre es absolut absurd wenn die Schweiz im Taxistreit nachgeben würden.
Zur Erinnerung: Es geht beim Taxistreit um das Einhalten eines gültigen, von beiden Seiten unterschriebenen Staatsvertrages. Den hat Deutschland einzuhalten. Punkt. Klage vor Gericht aussichtslos.