Bürgerprotest Fluglärm Ost vor Gericht abgeblitzt (cash)

Publiziert von VFSNinfo am
Dem Bürgerprotest Fluglärm Ost ist es vorerst nicht gelungen, der Bevölkerung ein Mitspracherecht zu den neuen Anflug-Varianten für den Flughafen Zürich zu verschaffen.   Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Vereins nicht eingetreten.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte im Oktober mit Blick auf den Staatsvertrag mit Deutschland sechs neue Anflug-Varianten in die Konsultation gegeben. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone Zürich, Aargau, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und Schwyz sowie der Flughafen Zürich und die Flugsicherung Skyguide.

Der Verein Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO) gelangte in der Folge ans Bundesverwaltungsgericht und forderte, dass auch der betroffenen Bevölkerung die Mitsprache in der laufenden Konsultation zu ermöglichen sei. Die Richter in St. Gallen sind auf die Beschwerde nun aber gar nicht eingetreten.

Laut dem Urteil liegt kein rechtsgültiges Anfechtungsobjekt vor. Der Verein hätte vom BAZL vorgängig eine entsprechende Verfügung verlangen müssen, die dann den Rechtsweg geöffnet hätte. Darum habe sich der BFO aber nicht bemüht.

Gemäss Urteil steht es dem BFO allerdings jederzeit offen, das Versäumte noch nachzuholen. Gleichzeitig erinnert das Gericht jedoch daran, dass das Bundesgericht in der Vergangenheit eine ähnlich gelagerte Beschwerde des Kantons Thurgau auf Teilnahme am Koordinationsprozess als unbegründet abgewiesen hat. (Urteil A-5323/2012 vom 6.11.2012)

08.11.2012