Ministerium: Staatsvertrag nicht vom Tisch (Airliners)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Bundesverkehrsministerium hat Berichte dementiert, wonach der Fluglärm-Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz gescheitert sei. Vom Bodensee kommt Kritik zu den geplanten Regelungen.

Das Bundesverkehrsministerium hat einem Bericht widersprochen, der Staatsvertrag mit der Schweiz zum Fluglärm des Flughafens Zürich sei gescheitert. «Diese Information ist falsch. Der Vertrag ist nicht vom Tisch», sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage am Donnerstagabend in Berlin.

Der «Südkurier» (Freitag) berichtet unter Berufung auf Regierungskreise, der erst Anfang September von den Verkehrsministern beider Ländern unterzeichnete Vertrag werde nicht umgesetzt. Der deutsche Ressortchef Peter Ramsauer (CSU) wolle den Ratifizierungsprozess zum Abkommen stoppen. Neue Verhandlungen werde es vorerst nicht geben.

Nach dpa-Informationen aus Regierungskreisen laufen derzeit noch Arbeiten zwischen Deutschland und der Schweiz zu Begleittexten zum Vertrag und Gespräche mit Beteiligten. Auf deutscher Seite, in Baden-Württemberg, gibt es etwa am Bodensee Kritik an den geplanten Regelungen.

So haben die Bürgermeister im Landkreis Konstanz den Staatsvertrag in einer gemeinsamen Resolution abgelehnt. Die Ratifizierung des Vertrages müsse unverzüglich gestoppt und alle weiteren Verfahren dazu eingestellt werden, heißt es in dem Schreiben. Der Entschluss werde von allen 25 Rathauschefs im Kreis getragen, sagte der Steißlinger Bürgermeister und Kreisvorsitzender im Gemeindetag, Artur Ostermaier (Freie Wähler).

Nach jahrelangen Verhandlungen hatten Ramsauer und seine Schweizer Kollegin Doris Leuthard am 4. September in Bern den «Staatsvertrag zum Flugverkehr am Flughafen Zürich» unterzeichnet. In Deutschland ist er noch nicht im Bundeskabinett behandelt worden. Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass Anflüge auf den Flughafen Zürich am Abend künftig früher als heute über Schweizer statt über deutschem Gebiet stattfinden. Deutschland verzichtete auf eine zahlenmäßige Begrenzung der Anflüge über deutschem Gebiet.

Stand: 12.10.2012 - 10:11 Uhr

Airliners, 12.10.2012