Alles deutet auf das Ostkonzept hin (ZOL)

Publiziert von VFSNinfo am
Das Ostanflugkonzept wird eine tragende Rolle bei der Umsetzung des Staatsvertrages einnehmen, hält der Bundesrat im Vernehmlassungsbericht fest.

OLIVER GRAF

Offiziell liegt noch kein Entscheid vor, welches An- und Abflugregime auf dem Flughafen Zürich gelten soll, wenn der zwischen Deutschland und der Schweiz ausgehandelte Staatsvertrag spätestens am 1. Januar 2020 umgesetzt wird. Bundesrätin Doris Leuthard hat einen «fairen Lastenausgleich» in Aussicht gestellt.

Vorteile: Kapazität und Lärm
Doch zeichnet sich ab, dass die zusätzlichen abendlichen Anflüge – unter der Woche bereits ab 18 statt wie derzeit erst ab 21 Uhr – über Osten erfolgen werden. Im Bericht, den der Bundesrat für die Vernehmlassung verfasst hat, heisst es: «Eine tragende Rolle wird das Ostanflugkonzept übernehmen müssen.» Anflüge auf die Piste 28 – und gleichzeitige Starts in Richtung Norden – seien unter den Gesichtspunkten der Komplexität, der Kapazität sowie der Lärmbelastung vorteilhaft.
Durch Verlängerungen der Ost-West-Piste sowie einer Nordpiste, einen Ausbau des Rollwegsystems und eine Entflechtung der An-und Abflugrouten liesse sich das Ostkonzept noch erheblich verbessern, glaubt der Bundesrat: «Es wird dann eine ähnliche Kapazität aufweisen wie das Nordanflugkonzept.»
Um die Akzeptanz des Flughafens in seinem Umfeld zu erhalten, sei es zu vermeiden, dass eine Region fast alle Lasten tragen müsse, schreibt der Bundesrat zwar im Weiteren. Und: «Aus diesem Grund ist zu prüfen, inwieweit das Südanflugkonzept oder der gekröpfte Nordanflug Anwendung finden kann, um so die vom Ostanflugkonzept betroffenen Gebiete ein Stück weit zu entlasten.» Allerdings, schränkt der Bundesrat gleich selber ein, seien diese Optionen nachteilig. Zudem hält er in einem anderen Zusammenhang fest, dass zusätzliche Wechsel der Flugbetriebskonzepte im Tagesverlauf nicht ideal seien. Dies deutet darauf hin, dass die Anflüge, die zwischen 18 und 21 Uhr nicht mehr über süddeutsches Gebiet erfolgen dürfen, über Osten abgewickelt werden – wie dies ab 21 Uhr bereits heute der Fall ist.

Bundesrat warnt vor Scheitern
Grundsätzlich stuft der Bundesrat den Staatsvertrag als positiv ein. Er weise «wichtige Vorteile für die Schweiz» auf, in zahlreichen Punkten konnten «gute Lösungen für die Schweiz» gefunden werden. So dauern die deutschen Sperrzeiten am Morgen nur eine halbe Stunde (bis 6.30 statt bis 7 Uhr), und in den ersten 30 Minuten des Flughafentages könnte der gekröpfte Nordanflug eingeführt werden. «Die dicht besiedelten Gebiete der südlichen Flughafenregion können dabei geschont werden», schreibt der Bundesrat.
Positiv wertet die Regierung auch den Umstand, dass eine lange Übergangsfrist bis (spätestens) 1. Januar 2020 besteht. Damit bleibe genügend Zeit für die Umsetzung. Und dass der Vertrag bis 2030 unkündbar ist, hebt sie ebenfalls hervor: «Dies kommt dem Bedürfnis nach Planungs- und Investitionssicherheit der Schweiz entgegen.»
Vor einem Scheitern des Vertrages warnt der Bundesrat. Sollte ihn das Parlament ablehnen, dann würde Deutschland die Nutzung seines Luftraums einseitig regeln. «Die einseitigen Massnahmen würden wahrscheinlich erheblich weiter gehen als die Zugeständnisse, welche die Schweiz im vorliegenden Vertrag macht.»
Die Vernehmlassung zum Staatsvertrag, in der sich interessierte Kreise äussern können, dauert bis am 25. Oktober. Parallel dazu wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den betroffenen Kantonen geprüft, mit welchem Betriebskonzept der Vertrag umgesetzt werden soll, teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt mit. Ein entsprechender Vorschlag soll bis zur Verabschiedung der Botschaft Ende Jahr vorliegen.

ZOL, 25.09.2012, Seite 16