Flugverkehrs-Abkommen mit Deutschland geht in Vernehmlassung (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Nun beginnt in der Schweiz das Feilschen um das Flugverkehr-Abkommen mit Deutschland. Der Bundesrat hat am Freitag die Vernehmlassung eröffnet. Bis Ende Jahr will er eine entsprechende Botschaft vorlegen.

(sda) «Etwas Besseres kann die Schweiz nicht erreichen.» Mit diesen Worten hatte der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer den Staatsvertrag zum Flugverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland kommentiert. Nun wird sich zeigen, ob auch die Betroffenen in der Schweiz dieser Meinung sind.

Botschaft bis Ende Jahr
Der Bundesrat eröffnete am Freitag die Vernehmlassung zum Flugverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland. Interessierte Kreise haben bis am 25. Oktober 2012 Zeit, sich zu äussern. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat ist für Ende Jahr geplant. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren.

Parallele Gespräche mit betroffenen Kantonen
Parallel zur Vernehmlassung wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit den betroffenen Kantonen geprüft, mit welchem Betriebskonzept am Flughafen Zürich der Vertrag umgesetzt werden kann. Die Vorschläge sollen bis zur Verabschiedung der Botschaft Ende Jahr vorliegen.

Die ausgewählte Variante wird dann im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) in den Entwurf für das Objektblatt des Flughafens Zürich integriert. Zu diesem überarbeiteten Objektblatt findet danach eine Konsultation der Kantone statt.

Die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für die erste Hälfte 2013 vorgesehen. Im selben Zeitraum ist die Behandlung des Vertrages durch die eidgenössischen Räte geplant.

Eine Kompromisslösung
Anfang September hatten Bundesrätin Doris Leuthard und ihr Amtskollege Ramsauer den Staatsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag soll den jahrelangen Fluglärmstreit um die An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet beenden.

Er sieht vor, dass Anflüge auf den Flughafen Zürich am Abend künftig drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet stattfinden, nämlich ab 18 Uhr. Deutschland verzichtet auf eine zahlenmässige Begrenzung der Anflüge über deutsches Gebiet. An Werktagen dürfen Flugzeuge bereits ab 6 Uhr 30 über Süddeutschland anfliegen, eine halbe Stunde früher als heute.

Die Schweiz ist im Gegenzug bereit, die am frühen Abend landenden Flugzeuge anstatt von Norden her über eine andere Route zum Flughafen Zürich zu führen. Hierfür kommen Ostanflüge, Südanflüge oder ein satellitengestützter gekröpfter Nordanflug in Frage. Die verschiedenen Varianten werden derzeit geprüft.

Pistenausbau am Flughafen Zürich
Damit die Neuerungen umgesetzt werden können, werden am Flughafen Zürich die Ost-West-Piste und eine der beiden Nord-Süd-Pisten verlängert. Die neuen Ruhezeiten für Deutschland treten deshalb erst in Kraft, wenn der Pistenausbau abgeschlossen ist, spätestens auf Anfang 2020.

Als kurzfristige Massnahme, die ab Ratifikation des Abkommens in Kraft tritt, wird die Ruhezeit für Deutschland unter der Woche am Abend um eine Stunde vorverlegt.

NZZ, 21.09.2012