Die Schweiz kämpft vor dem EU-Gerichtshof (BaZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Sind die seit 2003 geltenden deutschen Anflugbeschränkungen rechtens? Mit dieser Frage befasst sich heute zweitinstanzlich der Europäische Gerichtshof. Das Verfahren kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt.

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beginnt heute eine weitere Runde im Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. Die Richter müssen entscheiden, ob die deutschen Anflugbeschränkungen aus dem Jahr 2003 rechtens sind.

Streitpunkt ist die Verordnung, die einseitig von Deutschland in Kraft gesetzt wurde und Anflüge über deutschem Gebiet frühmorgens und abends verbietet. Die Schweiz wehrt sich bereits in zweiter EU-Instanz gegen diese Regelung, die seit bald zehn Jahren viele Anwohner des Flughafens zusätzlichem Lärm aussetzt.

Verhandlung vor letzter Instanz

Vor der dritten Kammer des EuGH werden sich fünf Richter, also die volle Besetzung, mit dem Fall befassen. Sie entscheiden, ob die EU-Kommission im Dezember 2003 richtig urteilte, als sie die deutsche Verordnung als rechtens erachtete und die Umsetzung damit nicht stoppte.

Die Schweiz akzeptierte diesen Entscheid der EU-Kommission nicht und klagte dagegen beim Europäischen Gericht (EuG) – allerdings erfolglos. Die Schweiz zog den Fall weiter, und so wird er nun in zweiter und letzter Instanz auf EU-Ebene vor dem EuGH verhandelt.

Die Schweiz wird sich auch in diesem Prozess auf den Standpunkt stellen, dass die erste Instanz, das EuG, den Sachverhalt falsch dargestellt habe. Zudem seien die Auswirkungen auf die Schweiz bagatellisiert worden. Das Urteil wird erst in etwa sechs Monaten oder noch später gefällt.

Deutschland beharrte auf Durchführung des Prozesses

Der Zeitpunkt für die juristische Auseinandersetzung könnte ungünstiger nicht sein: Während sich die Schweiz in Luxemburg juristisch gegen die deutsche Verordnung wehrt, soll sie mit Deutschland gleichzeitig auf politischem Weg einen neuen Staatsvertrag ausarbeiten.

Man habe das Gerichtsverfahren bis zum Abschluss der Verhandlungen sistieren wollen, als «konstruktive Geste», wie es ein Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) ausdrückte. Deutschland habe aber auf der Durchführung des Prozesses bestanden.

Urteil würde Staatsvertrag nicht aufheben

Über die Auswirkungen des Gerichtsprozesses auf die Staatsvertragssitzungen lässt sich nur spekulieren. Sicher ist aber, dass das Urteil aus Luxemburg einen möglichen Staatsvertrag nicht aufheben wird. Denn beim Prozess geht es nur um die Verordnung von 2003, nicht aber um spätere Regelungen.

Viel passieren würde auch dann nicht, wenn sich die Schweiz und Deutschland nicht auf einen Staatsvertrag einigen könnten und Luxemburg gleichzeitig zugunsten der Schweiz entschiede – die deutsche Verordnung also für illegal erklären würde.

Deutschland müsste die Flugverbotsverordnung auch dann nicht sofort ausser Kraft setzen. Es hiesse nur, dass die EU-Kommission, die 2003 für Deutschland entschied, noch einmal über die Bücher müsste.

Basler-Zeitung, 26.04.2012