Gerichtsverfahren trotz Verhandlungen (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Ende April findet am Europäischen Gerichtshof die mündliche Verhandlung im Fluglärmstreit zwischen Deutschland und der Schweiz statt. Diese wollte das Verfahren mit Blick auf die laufende gemeinsame Lösungssuche sistieren – ohne Erfolg.

Andreas Schürer

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Anflüge auf den Flughafen Zürich sind unverändert festgefahren. Sie sind zwar, entgegen dem Inhalt verschiedener Medienberichte der letzten Tage, weder gescheitert noch eskaliert. Falsch ist auch die Meldung, es gebe keinen Termin für die dritte Verhandlungsrunde. Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) treffen sich die beiden Delegationen in den nächsten Wochen. Es bestätigt sich aber immer deutlicher, was von Beginn an zu erwarten war: Die Schweizer Verhandlungsposition ist schwach – Deutschland dagegen lässt die Muskeln spielen und zeigt sich nicht zu Kompromissen bereit, sondern beharrt auf den Positionen der Stuttgarter Erklärung. Die Kernforderungen sind, dass die Zahl der Anflüge über süddeutsches Gebiet auf höchstens 80\'000 jährlich beschränkt wird und die heutigen Sperrzeiten in den Tagesrandstunden beibehalten werden.

EU-Kommission für Sistierung

In der Schweizer Verhandlungsdelegation ärgert man sich aber nicht nur darüber, dass die deutsche Seite an ihrer Position klebt. Für Missmut sorgt auch, dass Deutschland gleichzeitig verhandeln und Gerichtsverfahren austragen lassen will. Der Hintergrund: Ende Januar einigten sich die Verkehrsminister der Schweiz und Deutschlands auf den Fahrplan zu einem neuen Staatsvertrag und unterzeichneten die Davoser Absichtserklärung. Die Schweiz reichte kurz darauf beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Gesuch ein, die eigene Klage gegen die Einschränkungen der Nutzung des süddeutschen Luftraums zu sistieren, solange die Verhandlungen laufen. Die EU-Kommission begrüsste dieses Gesuch, im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung. Diese setzte sich durch – bereits am 26. April findet die mündliche Verhandlung statt. Gut möglich ist also, dass die Publikation des EuGH-Urteils zu den heutigen Luftraumbeschränkungen mitten in die Staatsvertragsverhandlungen fallen wird. Erstinstanzlich war die Schweiz im Jahr 2010 vor dem EU-Gericht abgeblitzt.

Ernst Stocker enttäuscht

Auf Schweizer Seite empfinden manche Beteiligte das Beharren Deutschlands auf dem Gerichtsverfahren als Affront. Die deutsche Regierung spekuliere offenbar auf einen Erfolg vor dem EuGH, um dann noch restriktiver ihr Diktat durchzugeben, wird befürchtet. Das Bazl will keinen Kommentar abgeben. Für Filippo Leutenegger, Zürcher FDP-Nationalrat und Präsident des parlamentarischen Arbeitskreises Flugverkehr, zeigt Deutschland mit dieser Aktion «ein unschönes Gesicht». Enttäuscht ist auch der Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker. Für ihn legt das zweigleisige Verhalten Deutschlands offen, welche Kräfte ennet dem Rhein gegenwärtig das Sagen haben – «jene, die nicht verhandeln, sondern einfach ihre Position durchdrücken wollen».

Hoffnung für die Schweiz sieht Stocker ausgerechnet bei einer Gruppe, die ihm in Zürich zuweilen das Leben schwermacht – den Fluglärmgegnern. Deutschland könne nicht bedenkenlos mit Verweis auf den Lärmschutz die Anflugbedingungen verschärfen, sagt er. Denn dies gäbe den Fluglärmgegnern in München, Frankfurt und Berlin Auftrieb, die von bedeutend grösseren Lärmemissionen betroffen seien als die Süddeutschen. «Ein Scheitern der Verhandlungen heisst deshalb nicht, dass quasi automatisch einseitige Verschärfungen erlassen werden.»

Skeptischer ist Filippo Leutenegger: «Die Schweiz steht wegen der Verhandlungen über das Steuerabkommen derart im Gegenwind, dass eine gute Lösung im Fluglärmstreit fast nicht mehr vorstellbar ist.» SPD und Grüne betrieben gegenwärtig auf dem Buckel der «bösen Schweizer» Wahlkampf, was sich auch auf die Fluglärmverhandlungen auswirken werde. Umso wichtiger sei, dass sich die Schweiz auf einen Konflikt vorbereite. Leuteneggers Losung lautet: «Erstens lieber eine einseitige Verschärfung aushalten als einen unfairen Staatsvertrag unterschreiben. Und zweitens müssen der Bund und die Flughafen-Anrainer-Kantone geschlossen Gegenmassnahmen vorbereiten.» Zudem müsse sich endlich die Lufthansa stärker für die Anliegen der Swiss, ihrer erfolgreichsten Tochter, einsetzen.

Dass die Verhandlungen äusserst zäh sind, sieht man auch in Baden-Württembergs Ministerium für Verkehr und Infrastruktur so. Die Pressestelle meldet: «Die Positionen der Schweiz und Deutschlands liegen weit auseinander. Ob bei dieser Ausgangslage eine Einigung gelingt, bleibt abzuwarten.»

NZZ, 11.04.2012