Regierungsrat macht sich für Nachtruhe stark (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Das künfige Betriebsreglement des Flughafens Zürich darf nach Ansicht des Zürcher Regierungsrates an der 7-stündigen Nachtruhe nicht rütteln.

Zudem möchte er, dass eine Variante mit Pistenverlängerung in die Planung einbezogen wird. Die Zukunft des Flughafens Zürich bewegt die Gemüter. Während der Vernehmlassungsfrist zum neuen Betriebsreglement hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) über 15\'000 Eingaben erhalten. Am Donnerstag hat nun auch der Zürcher Regierungsrat seine Stellungnahme zum sogenannten SIL-Objektblatt veröffentlicht. Der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt steckt den Rahmen für die Entwicklung des Flughafens Zürich bis 2030 ab.

Das Objektblatt für den Flughafen Zürich basiert auf drei Betriebsvarianten. Die Varianten «E optimiert» und «E DVO» funktionieren auf dem heutigen Pistensystem. Die Variante «J optimiert» verlangt eine Verlängerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 32 nach Norden. In seiner Stellungnahme an den Bund begrüsst der Regierungsrat mit einigen Vorbehalten, dass alle drei aus dem Koordinationsprozess hervorgegangenen Betriebsvarianten Aufnahme in das Objektblatt gefunden haben.

Beharren auf 7-stündiger Nachtruhe

Mit Nachdruck beharre der Regierungsrat auf einer Einhaltung der im Sommer 2010 eingeführten siebenstündigen Nachtruhe, heisst es in der Mitteilung. Der Kanton Zürich begrüsst es, dass mit der Variante «E optimiert» auf dem bestehenden Pistensystem eine bezüglich Betrieb und Lärmauswirkungen ausgewogene Lösung berücksichtigt wird.

In dieser Betriebsvariante sind die Restriktionen über dem Süddeutschen Luftraum nicht berücksichtigt. Der Regierungsrat ist aber der Meinung, dass sich der SIL als Planungsinstrument nicht darauf beschränken darf, den heutigen Zustand abzubilden und auf lange Zeit einzufrieren. Vielmehr müsse er neben Varianten, welche die heutigen Rahmenbedingungen einhalten (Variante «E DVO»), auch diejenigen Entwicklungsoptionen aufzeigen, die für die Zukunft offengehalten werden sollen.

Pistenverlängerung als Option

Dazu gehört auch die Variante «J optimiert». Sie sieht für einen kombinierten Nord- und Ostbetrieb zwei Pistenverlängerungen vor. Der Regierungsrat will diese Variante im Objektblatt berücksichtigt haben, weil damit eine wichtige Möglichkeit für Lärmoptimierungen offengehalten werden könne.

Er hält aber fest, dass die Zürcher Bevölkerung in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 über die Initiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» sowie den Gegenvorschlag abstimmen wird. Das Ergebnis dieser Abstimmung werde Klarheit darüber bringen, ob die Haltung des Regierungsrates zum Thema möglicher Pistenausbauten von der Mehrheit der Bevölkerung geteilt werde.

Tages-Anzeiger, 09.12.2010