Anhörung SIL-Prozess: Stellungnahme VFSN

Publiziert von VFSNinfo am
Sehr geehrte Damen und Herren

Der Verein Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) vertritt mehr als 4500 direkt Betroffene im Süden des Flughafens. Als direkt Betroffene machen wir von unserem Recht Gebrauch, im Rahmen der Bevölkerungsanhörung zum Objektblatt Flughafen Zürich wie folgt Stellung zu nehmen:

(Zusammenfassung)

Der Verein Flugschneise Süd-NEIN (VFSN) lehnt den vorliegenden Entwurf des Objektblattes für den Flughafen Zürich aus folgenden Gründen entschieden ab:

  • Südanflüge sind nicht notwendig. Südanflüge wurden gegen den gültigen Richtplan mit „Notrecht" eingeführt und mit der DVO begründet, mit dem Hinweis, dass kein Präjudiz geschaffen werde.
     
  • Mit dem SIL-Objektblatt wird nun genau dieses Präjudiz geschaffen und Südanflüge sollen legalisiert werden. Da im Süden des Flughafens mit Abstand am meisten Men-schen leben, widerspricht das dem Grundsatz des Umweltschutzgesetzes, dass mög-lichst wenig Menschen von negativen Einflüssen betroffen werden sollen.
     
  • Südanflüge sind somit generell abzulehnen und nur in den ganz seltenen Ausnahmefällen zulässig, in denen flugtechnisch keine andere Möglichkeit besteht, eine Notsituation zu lösen.
     
  • das Objektblatt missachtet diverse gültige Gesetze, resp. über den SIL-Prozess und mit dem Objektblatt sollen die gültigen Gesetze auf die Wünsche des Flughafens umgeschrieben werden.
     
  • die Schätzung der Verkehrsleistung ist nicht fundiert und erscheint willkürlich.
     
  • zur Steigerung der Kapazität (Stabilisierung der Kapazität) sind Südstarts geradeaus bei Nebel und Bisenlagen vorgesehen. Diese verletzen die ICAO Sicherheitsvorschriften in erheblichem Masse.
     
  • Mit den drei Varianten, die Starts und Landungen in alle Himmelsrichtungen irgendwann zulassen, ist keine Planungssicherheit gegeben. Damit wird ein wichtiges, gesetzlich verankertes Ziel des Sachplanes nicht erreicht.

In Rahmen des SIL-Prozesses wurde als prioritäres Ziel einzig die Kapazität für den Flughafen Zürich maximiert. Dies ohne Rücksicht auf die im SIL definierten Ziele zum Schutze der Bevölkerung.

Das vorliegende Objektblatt ermöglicht die maximale Nutzung aller Pisten und Himmelsrichtungen und räumt der Flughafenbetreiberin zudem das Recht ein, sich selber Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Die Stellungnahme des VFSN im Detail (PDF, 86 kB)