Auch der Richtplanentwurf zum Flughafen liegt auf (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Zürcher Regierungsrat hat am Montag den Entwurf zum revidierten Kapitel «Flughafen Zürich» im kantonalen Richtplan zur öffentlichen Auflage freigegeben. Zum Entwurf können sich alle Interessierten bis zum 29. Oktober äussern.

Zürich (sda) Der Richtplaneintrag zum Flughafen Zürich wird öffentlich aufgelegt. Aufgrund zahlreicher Eingaben und Anträge sei er seit der Anhörung der Gemeinden im Dezember 2009 überarbeitet worden, hat der Regierungsrat am Montag mitgeteilt. Der Entwurf ist auf das SIL-Objektblatt abgestimmt und legt die Ziele einer raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion fest. Für das SIL-Objektblatt ist ebenfalls am Montag die öffentliche Anhörung gestartet (www.sil-zuerich.admin.ch).

Abgrenzungslinie als Kernstück

Ziel des Richtplans sei es, die gute internationale Erreichbarkeit der Schweiz und des Metropolitanraums Zürich durch den Luft- und den Bahnverkehr zu gewährleisten, die Siedlungsentwicklung auf Räume auszurichten, die gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind, sowie die Bevölkerung bestmöglich vor schädlichen und lästigen Lärmeinwirkungen zu schützen, heisst es in der Mitteilung.

Kernstück des Konzeptes zur raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion bildet die so genannte Abgrenzungslinie. Mit dieser Linie wird das Gebiet, in dem Fluglärmbelastungen erheblich stören können, im SIL-Objektblatt und im Richtplan deckungsgleich und langfristig definiert.

Mit dieser Festlegung verbinde das SIL-Objektblatt Vorgaben für die künftige Flughafenentwicklung, schreibt der Regierungsrat. Mit dem kantonalen Richtplan werde andererseits die Siedlungsentwicklung im Umfeld des Flughafens geregelt.

Auswertung bis im Frühling 2011

Der Flughafenperimeter wird im SIL-Objektblatt festgelegt und in der Richtplankarte dargestellt. Er begrenzt das Areal für Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Betrieb des Flughafens dienen.

Der Regierungsrat will im ersten Quartal 2011 die Ergebnisse der öffentlichen Auflage auswerten und die Überarbeitung der Planvorlagen abschliessen. Anschliessend soll dem Kantonsrat die Änderung des Richtplans beantragt werden. Die Teilrevision des Richtplans muss dann noch vom Bundesrat genehmigt werden.

Text und Karte des Richtplanentwurfs zum Flughafen Zürich liegen bei den Verwaltungen aller Städte und Gemeinden des Kantons Zürich sowie beim kantonalen Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV) an der Stampfenbachstrasse 14 in Zürich auf. Ausserdem ist der Entwurf unter www.richtplan.zh.ch abrufbar.

NZZ, 23.08.2010


siehe auch:
Flughafenpolitik für jedermann (NZZ, 17.08.2010)
SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich geht in öffentliche Anhörung (BAZL, 20.08.2010)
«Last Call» für Stellungnahmen zum künftigen Flugbetrieb (NZZ, 21.08.2010)
Steuerungsgruppe Fluglärmforum Süd bietet Mustereinsprache (ZOL, 07.09.2010)