Kantonsrat will keine Änderung des Fluglärmfonds (TA)

Publiziert von VFSNinfo am
Mit dem Airport Zurich Noise Fund werden auch weiterhin Antwälte und Werber bezahlt. Ein Postulat von links-grüner Seite wollte diese Praxis einschränken, wurde aber nicht an den Regierungsrat überwiesen.

Die Gelder aus dem Airport Zurich Noise Fund (AZNF) sollten ausschliesslich für formelle Lärmentschädigungen und Schallschutzmassnahmen verwendet werden, forderte Priska Seiler (SP, Kloten) heute Montag im Kantonsrat. Ausserdem habe die Abwicklung der Zahlungen nach der Schwere der Betroffenheit zu erfolgen.

Die Postulanten stören sich daran, dass die AZNF-Gelder auch für «lärmfremde Angelegeheiten» wie Dachziegelklammerungen, Anwaltshonorare oder PR-Aktivitäten verwendet werden. Diese Zweckbindung sei zu weit gefasst, erklärte auch Willy Germann (CVP, Winterthur). Der Kanton solle Prioritäten setzen.

«Verursacherprinzip kommt zur Geltung»

Der Kantonsrat sei für interne Reglemente des Flughafens nicht zuständig, erklärte Lorenz Habicher (SVP, Zürich). Er verstehe nichts davon und würde Lärmklage-Vefahren um Jahre verzögern. Dem Postulat ablehnend gegenüber standen auch FDP, EDU und EVP.

Es gebe keinen Anlass, etwas am Reglement des Noise Funds zu ändern, betonte Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer (SVP). Das Verursacherprinzip komme voll zur Anwendung. Im Hinblick auf die Auszahlungen der Lärmentschädigungen müssten Gruppen nun einmal geografisch zusammengefasst werden.

Tages-Anzeiger, 27.10.2008