Stadtrat will Entscheid anfechten (ZOL)

Publiziert von VFSNinfo am
Sicherheitsbeurteilung des BAZL «einseitig»

Der Stadtrat von Dübendorf will den Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt gegen die Einführung des gekröpften Nordanflugs mit einer Verwaltungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Mit Verfügung vom 30. Juni 2008 hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einer Änderung des Betriebsreglements mit Einführung des gekröpften Nordanflugs (GNA) als neues Anflugverfahren die Genehmigung verweigert. Die Verweigerung wurde mit Sicherheitsüberlegungen begründet.

Dieser Entscheid ist aus Sicht der Südgemeinden stossend, wie einer Mitteilung der Stadt Dübendorf zu entnehmen ist. Nach deren Ansicht hätte der GNA zu einer deutlichen Lärmentlastung der dicht besiedelten Gebiete in den frühen Morgenstunden geführt. Die Sicherheitsbeurteilung des BAZL sei einseitig auf die Absturzwahrscheinlichkeiten der Flugzeuge beschränkt; das Schadenrisiko für die Bevölkerung aufgrund unterschiedlicher Siedlungsdichten unterhalb der Flugschneisen sei völlig ausgeblendet worden, heisst es in der Mitteilung. (zol)

Lesen Sie mehr dazu im ZO/AvU vom Donnerstag, 4. September

ZOL, 02.08.2008

siehe auch:
Kämpfen für den «Gekröpften» (Glattaler)
VFSN reicht Beschwerde gegen die Ablehnung des gekröpften Nordanflugs ein (VFSN)
Südschneiser reichen Beschwerde ein (ZOL)