BAZL genehmigt Gesuche der Kantone für Nachtflüge während der Euro 2008 (BAZL)

Publiziert von VFSNinfo am
Bern, 29.04.2008 - Auf Basis der Gesuche der Kantone Bern, Genf und Zürich hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) an den Spieltagen der Euro 2008 Flüge für Fans und Mannschaften ausserhalb der Betriebszeiten der Schweizer Flughäfen bewilligt.   Je nach Spielbeginn müssen die Flugzeuge für die Fans bis 24.00 Uhr oder bis 02.00 Uhr abgeflogen sein. Keine Bewilligung gibt es für VIP-Flüge. Für den Flughafen Basel-Mülhausen sind die französischen Behörden zuständig.

Am 9. April 2008 hatte der Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, welche den Kantonen die Möglichkeit gibt, für die Flughäfen auf ihrem Gebiet während der Euro 2008 maximal 20 Sonderbewilligungen pro Spieltag für Flüge von Matchbesuchern nach Betriebsschluss zu beantragen. Die Schaffung der Sonderverordnung erfolgte auf Gesuch der Schweizer Austragungsorte. Begründet wurde das Bedürfnis primär mit der Bewältigung der erwarteten grossen Besuchermassen. Gestützt auf diese Sonderverordnung und die Gesuche der Kantone Bern, Genf und Zürich hat das BAZL folgende Fanflüge bewilligt:

Bern: An den Spieltagen 9., 13. und 17. Juni je höchstens 20 Abflüge bis 02.00 Uhr mit Flugzeugen, die mindestens 28 Plätze aufweisen. Ausserdem können diese Flugzeuge auch nach 23.00 Uhr noch landen, sofern auf dem Flugplatz Bern-Belp nicht genügend Abstellflächen zur Verfügung stehen.

Genf: An den Spieltagen 7. und 15. Juni je bis 02.00 Uhr und am 11. Juni höchstens 20 Abflüge bis 24.00 Uhr. Die Flugzeuge müssen mindestens über 95 Plätze verfügen.

Zürich: Der Kanton Zürich beantragte in seinem Gesuch maximal 20 Abflüge für alle neun Spieltage der Euro 2008 in der Schweiz (7., 9., 11., 13., 15., 17., 19., 21. und 25. Juni). Zudem forderte Zürich verschiedene Massnahmen, welche den Lärm für die betroffene Bevölkerung möglichst minimieren sollten. In seiner Verfügung ist der Bund den Wünschen des Kantons Zürich nach lärmmindernden Massnahmen weit gehend entgegengekommen. In einem Punkt hat der Bund die Auflagen für die Fanflüge sogar noch leicht verschärft: Am 7. Juni müssen die Fan-Flüge Zürich bereits vor 24.00 Uhr verlassen. An den andern acht Spieltagen sind Abflüge bis 02.00 Uhr gestattet, so wie das Zürich beantragt hatte. Ferner dürfen nur Flugzeuge der leiseseren Kategorien gemäss der Einteilung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) eingesetzt werden. Sofern auf dem Flughafen Zürich nicht genügend Standplätze für die Flugzeuge zur Verfügung stehen, können die für den Rücktransport der Fans bestimmten Maschinen auch noch nach 0.30 Uhr in Zürich landen. Ohne diese Möglichkeit könnten die Rückflüge der Fans nicht in jedem Fall garantiert werden. Der Kanton Zürich wollte in der Nacht Uhr generell keine Ankünfte mehr zulassen.

Basel: Die für den Flughafen Basel-Mülhausen zuständigen französischen Behörden haben signalisiert, ebenfalls eine Lockerung der Nachtflugsperre in Betracht zu ziehen, die mit den Schweizer Regelungen vergleichbar ist.

Auf sämtlichen Schweizer Flughäfen sind auch während der Euro 2008 keine VIP-Flüge ausserhalb der Betriebszeiten erlaubt. Das BAZL hat allfälligen Beschwerden gegen die Bewilligungen für die Fan-Flüge im Zusammenhang mit der Euro 2008 die aufschiebende Wirkung entzogen.

Zudem hat das BAZL die Bewilligung erteilt, dass die Fussballmannschaften auch ausserhalb der Betriebszeiten der Flughäfen starten und landen dürfen, und zwar mit einem Flugzeug pro Mannschaft. Dies betrifft die Flughäfen Bern, Genf, Lugano und Zürich. Der Kanton Tessin hat unterdessen das Bedürfnis angemeldet, für die Flüge nach Lugano mehrere Flugzeuge pro Mannschaft zulassen zu können. Begründet wird dies damit, dass in Lugano aufgrund des Anflugverfahrens und der Pistenlänge nur Flugzeuge landen können, in denen rund 50 Personen Platz haben. Der Bund ist derzeit daran, das Anliegen des Kantons Tessin zu prüfen.

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BAZL, 29.04.2008