RR reagiert mit Unverständnis auf Verordnung des Bundes über Nachtflüge während der EURO (RR)

Publiziert von VFSNinfo am
In einer gestern vom Bundesrat beschlossenen Verordnung werden weitere Ausnahmen von der Nachtflugsperre während den Spieltagen der EURO 08 geregelt. Die Austragungskantone sollen Gesuche für sogenannte «Fanflüge» stellen. Der Regierungsrat unterzieht sich unter den gegebenen Umständen und im Sinne der Sache der Verordnung, macht aber in einem Schreiben an den Bundesrat unmissverständlich klar,  dass er kein Verständnis aufbringen kann dafür, dass nicht von allem Anfang an klar und umfassend gegenüber den Flughafenkantonen und der Bevölkerung kommuniziert wurde.

Die Verordnung zur EURO 08 beinhaltet weitgehende Ausnahmen von der am Flughafen Zürich geltenden Nachtflugsperre. Damit soll es Matchbesuchern und Mannschaften ermöglicht werden, während der Nacht in ihr Heimatland respektive Mannschaftshotel zurückzufliegen. Bereits vor einigen Monaten hat der Regierungsrat Ausnahmen von der Nachtsperrordnung am Flughafen aus Sicherheitsgründen befürwortet. Hierzu beschloss der Bund die Revision der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL), die am 15. März 2008 in Kraft trat. Der Regierungsrat ging aufgrund der klar formulierten Aussagen des Bundes davon aus, dass mit der Revision der VIL die Rechtsgrundlage für die vom Bund als notwendig gesehenen Ausnahmen der Nachtflugsperre geschaffen worden sind. Er hat das Anliegen aktiv gegenüber den Medien und dem Kantonsrat unterstützt und kommuniziert .

Mit der nun vom Bundesrat beschlossenen Sonderverordnung wurde sehr kurzfristig eine Rechtsgrundlage für weitere Ausnahmen vom Nachtflugverbot geschaffen. Zugleich wird dem Austragungskanton die Verantwortung für die Antragstellung an den Bund übertragen. Nach Auffassung der Regierung hätte den Bundesstellen und den Organisatoren der EURO 08 bereits seit längerer Zeit klar sein müssen, dass viele Matchbesucher keine Übernachtungsmöglichkeit in der Schweiz haben werden und deshalb in ihre Heimat zurück fliegen wollen. Noch im März 2008 antwortete Bundesrat Moritz Leuenberger auf eine Frage aus dem Nationalrat, dass sich die Zahl der nicht als Sicherheitsmassnahme begründeten Flüge innerhalb der Nachtsperrzeiten auf einen oder zwei pro Tag beschränken würden. Der Delegierte des Bundesrates für die EURO 08 spricht mittlerweile jedoch von rund 580 Nachtflügen.

Den Passus innerhalb der Verordnung, wonach die Austragungskantone Gesuche für eine Ausnahme stellen sollen, interpretiert der Regierungsrat als Abschieben der Verantwortung durch den Bund in letzter Minute. Es würde dem Bund frei stehen, die Ausnahmen aus eigener Kraft zu verfügen. Dies zeigt sich auch darin, dass das BAZL laut dieser Sonderverordnung für die Flüge der Mannschaften in eigener Kompetenz entscheiden wird.

Die Kantone Bern, Basel und Genf haben bereits Gesuche eingereicht. Der Regierungsrat des Kantons Zürich beugt sich im Sinne der Sache dem Entscheid des Bundesrates und wird das erzwungene Gesuch ebenfalls einreichen.
Er fordert dabei die Berücksichtigung folgender Bedingungen:
- es dürfen keine Leerflüge bewilligt werden
- es sind maximal 20 Abflüge und keine Anflüge zu gestatten
- nach 2 Uhr nachts dürfen keine Flugbewegungen mehr stattfinden.

In seinem Schreiben an den Bundesrat betont der Regierungsrat, dass er das Vorgehen als unannehmbar erachtet und es sehr begrüsst hätte, wenn von Seiten der Verantwortlichen für die EURO 08 und vom Bundesrat von Anfang an eine klare Kommunikation gewählt worden wäre.

Schreiben an den Bundesrat (PDF, 49kB)

Medienmitteilung Regierungsrat, 10.04.2008


siehe auch:
Medienmitteilung zu den EURO-Nachtflügen (VFSN)
Verordnung über die Nachtflüge während der Fussball-Europameisterschaft 2008 (VBS)
Während der Euro 08 wird auch nachts geflogen (NZZ)