Doch kein Nachtflugverbot für Fussballmannschaften? (NZZ)

Publiziert von VFSNinfo am
Bund prüft neue Verordnung für Euro 08

fur. Sollen die Mannschaften der Fussball-Europameisterschaft Zürich auch tief in der Nacht per Flugzeug verlassen können? Oder müssen die Spieler nach einem spät zu Ende gegangenen Match hier nächtigen, weil am Flughafen ab Mitternacht die Nachtflugsperre gilt? Darüber scheinen sich der Kanton Zürich und der Bund nicht ganz einig zu sein.  Vor knapp zwei Wochen erklärte Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer im Kantonsrat, dass für Mannschaften die Nachtflugsperre von 24 Uhr bis 6 Uhr nicht aufgehoben werde. Anders sieht es aus, wenn aus Sicherheitsgründen randalierende Fans möglichst schnell ausser Landes geschafft werden sollen. Dafür sehe die revidierte Verordnung für die Infrastruktur Luftfahrt eine Ausnahme vor. Entscheiden werde der Bund jeweils in Absprache mit den zuständigen Behörden des Kantons

Der Bund findet aber, dass auch für die Mannschaften die Nachtflugsperre in Zürich und an den anderen Flughäfen gelockert werden könne. Dies teilte der Bundesrat am Montag in der Fragestunde des Nationalrates auf eine Frage der grünen Zürcher Nationalrätin Marlies Bänziger mit. Für den Veranstalter der Euro 08 im Juni stelle sich das Problem, dass Mannschaften nach ihren Spielen in ihre Mannschaftshotels zurückreisen wollten, heisst es in der schriftlichen Antwort. Anfragen lägen bereits vor. «Dem Bundesrat erscheint dieses Anliegen grundsätzlich berechtigt», schreibt er. Denn es handle sich um eine sehr beschränkte Anzahl von Flügen – einer bis zwei pro Tag. Er prüfe, ob er für die Dauer der Euro 08 eine befristete Spezialverordnung erlassen solle.

Was gilt nun? Laut Gregor Lüthy, Sprecher der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion, hat sich Rita Fuhrer im Kantonsrat auf die neue Verordnung des Bunds bezogen. Dort sei klar geregelt, dass Ausnahmen von der Nachtflugsperre bei internationalen Anlässen nur aus Sicherheitsgründen erfolgen dürften. Die Abreise von Fussballmannschaften gehöre nicht dazu. Daran halte die Volkswirtschaftsdirektion fest. Die Kompetenz liegt allerdings beim Bund. Wenn dieser weitere Ausnahmen bewilligen wolle, könne der Kanton dagegen nichts unternehmen, sagte Lüthy.

Nationalrätin Marlies Bänziger ärgert sich vor allem darüber, dass diese Planungen an den Parlamenten vorbei gemacht werden; dies, nachdem das Zürcher Volk im November mit dem Ja zum «ZFI plus» einem mühsam errungenen Kompromiss zum Schutz vor Fluglärm zugestimmt habe. Die Vorlage enthielt unter anderem eine Nachtflugsperre von 23 Uhr bis 6 Uhr.

NZZ, 14.03.2008.