Regierungsrat lehnt Verteilungsinitiative ab (Regierungsrat)

Publiziert von VFSNinfo am
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich (Verteilungsinitiative)» den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Initiative steht nach Auffassung der Regierung im Widerspruch zur Umweltschutzgesetzgebung des Bundes sowie zur Flughafenpolitik des Kantons Zürich. Ausserdem ist sie aus sicherheitstechnischen Überlegungen nicht umsetzbar.

Die Verteilungsinitiative setzt sich für eine «faire und ausgewogene Verteilung» der An- und Abflüge am Flughafen Zürich mittels Zeitfenstern und Rotationen ein. Auslöser der Initiative war die von Deutschland einseitig erlassene Verordnung zur Benützung des süddeutschen Luftraums (DVO). Diese macht zu den deutschen Sperrzeiten zusätzliche Anflüge von Osten auf die Piste 28 und neu Anflüge von Süden auf die Piste 34 nötig und verändert das während Jahrzehnten praktizierte An- und Abflugregime erheblich.

Der Regierungsrat unterstützt das mit der Initiative angestrebte Ziel, die Wohnbevölkerung vor unerwünschten Auswirkungen des Flughafens Zürich zu schützen. Dies hat er bereits in seinem Beschluss vom 15. September 2004 zur Flughafenpolitik des Kantons Zürich festgehalten. Allerdings steht der in der Verteilungsinitiative enthaltene Lösungsansatz in klarem Widerspruch zur Umweltschutzgesetzgebung des Bundes und zur kantonalen Flughafenpolitik. Das Umweltschutzrecht schreibt vor, dass die Zahl der Anwohner, die von Lärmeinwirkungen über den Immissionsgrenzwerten betroffen sind, möglichst klein zu halten ist. Demnach sind An- und Abflugrouten über Gebiete zu legen, die möglichst wenig dicht besiedelt sind.

Die Flughafenpolitik des Kantons Zürich verfolgt denselben Ansatz und setzt sich zum Ziel, die Zahl der von Fluglärm betroffenen Personen einzuschränken. Der Volksentscheid vom 25. November 2007 betreffend Einführung des Zürcher Fluglärm-Index (ZFI) unterstützt diese Flughafenpolitik: Der im ZFI enthaltene Richtwert will die Anzahl der von Fluglärm stark belästigten Personen begrenzen. Die Annahme der vorliegenden Verteilungsinitiative würde das Gegenteil bewirken, da die Verteilung des Fluglärms zwingend zu einer grösseren Anzahl von Betroffenen führen würde. Neben den politischen und rechtlichen Aspekten sprechen auch sicherheitstechnische Überlegungen gegen das mit der Initiative geforderte Rotationssystem. Die Beschaffenheit der Pisten sowie topographische Gegebenheiten machen An- beziehungsweise Abflüge in sämtliche Himmelsrichtungen unmöglich.


Ansprechperson für Fragen heute Donnerstag, 20. Dezember 2007, bis 12 Uhr:
Gregor Lüthy, Informationsbeauftragter der Volkswirtschaftsdirektion,
Telefon 043 259 26 17

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 20.12.2007