Bilaterales Luftverkehrsabkommen: Schweiz und EU bereiten Verhandlungen über Inlandflüge vor (BAZL)

Publiziert von VFSNinfo am
Bern, 05.12.2007 - Die beiden Delegationen haben sich am Gemischten Ausschuss darauf geeinigt, Verhandlungen über die Aufnahme des so genannten Kabotage-Rechts in das im Jahr 2002 in Kraft getretene, bilaterale Luftverkehrsabkommen vorzubereiten. Zuerst wird eine Studie über die Auswirkungen durchgeführt. Zudem hat der Ausschuss beschlossen, weitere EU-Verordnungen in das Abkommen aufzunehmen, unter anderem die Basisverordnung für ein neues Regelwerk im Bereich Flugbetriebe und -operation.

Das bilaterale Luftverkehrsabkommen sieht vor, dass die EU und die Schweiz fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages Verhandlungen über die Gewährung des Kabotage-Rechts im Luftverkehr (auch 8. Freiheit genannt) aufnehmen können. Bei der Kabotage handelt es sich um reine Inlandflüge auf dem jeweils anderen Staatsgebiet. Mit dem Kabotage-Verkehrsrecht könnte zum Beispiel eine Schweizer Gesellschaft Flüge von Paris nach Nizza anbieten. Nachdem das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU Mitte 2002 wirksam geworden war, hat die Schweizer Delegation jetzt offiziell den Wunsch nach Aufnahme von Verhandlungen über die 8. Freiheit deponiert. Die EU reagierte grundsätzlich positiv. Zuerst wird eine Studie über die Auswirkungen durchgeführt, die im Januar 2008 lanciert werden soll. Wann Verhandlungen aufgenommen werden können, ist noch offen.

Der Gemischte Ausschuss hat sich weiter auf die Übernahme der Verordnung «zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt» geeinigt. Damit wird die Basis geschaffen für die neuen einheitlichen Vorgaben im Bereich Flugbetriebe und -operation. In Zukunft wird die europäische Flugsicherheitsagentur EASA die Umsetzung der Normen für die Zulassung und Aufsicht von Flugunternehmen regeln. Sie übernimmt diese Funktion von den Joint Aviation Authorities (JAA), einem Zusammenschluss von über 40 europäischen Luftfahrtbehörden, bei denen auch die Schweiz Mitglied ist. Bereits von den JAA übernommen hat die EASA die Zuständigkeit für die Zulassung und Aufsicht im Bereich Flugtechnik. Der EASA gehören neben den EU-Staaten die Länder Norwegen, Island und seit 2006 auch die Schweiz an.

Ebenfalls in das Abkommen aufgenommen hat der Gemischte Ausschuss die Verordnung zur Regelung der Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugpassagieren. Bereits bisher hat die Schweiz die Begrenzungen von Flüssigkeiten angewandt, um eine einheitliche Handhabung in Europa zu gewährleisten. Die Schweiz unterstützt unverändert die Kontrolle von Flüssigkeiten, die an Bord von Flugzeugen gelangen. Sie spricht sich jedoch für weitere Abklärungen auf europäischer Ebene aus, um möglichst rasch alternative Massnahmen einführen zu können, die denselben präventiven Effekt gegen Attentate auf den Luftverkehr haben, für die Passagiere aber weniger einschneidend sind.

Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU trifft sich jeweils gegen Ende Jahr, um Fragen zur Anwendung des Abkommens zu besprechen und über die Aufnahme neuer Erlasse der EU in den Vertrag zu entscheiden. Bei der heutigen Sitzung in Brüssel handelte es sich um die mittlerweile sechste. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), die Abordnung der EU-Kommission führte Daniel Calleja an, Direktor Luftverkehr in der Generaldirektion Verkehr und Energie.

BAZL, 05.12.2007